Nebenkostenabrechnung-Guthaben-Mietminderung

Liebe/-r Experte/-in,
Jeder freut sich über ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung.
Nur hier spielt eine Mietminderung eine Rolle.
Wie muß diese denn berechnet werden. Es ist 1 Jahr Abrechnungszeitraum.
Die Mietminderung das erste Mal im September.
Der Vermieter hat eine Neuberechnung vorgenommen, das Guthaben fällt
jetzt niedriger aus. Aber warum, wie kann man das nachrechnen??

Hallo smartys,
diese unklare Fragestellung ist ein Nonsens… Außerdem hat die Nebenkostenabrechnung nichts mit einer Mietminderung zu tun - sorry…
Besten Gru0 USKO
*******************************************************

Ich verstehe die Frage leider nicht, was möchten Sie genau wissen?

Hallo,

eine Mietminderung betrifft grundsätzlich nur die Kaltmiete und hat mit den Nebenkosten nichts zu tun.
Deshalb verstehe ich Ihre Frage nicht ganz. Mietminderung macht man ja nur, wenn Mängel in der Wohnung sind, Größenangabe bei Vermietung nicht stimmt etc.
Nebenkosten wie Betriebs-Heizungs-u.Warmwasserkosten fallen immer an, egal welcher Schaden in der Wohnung ist. Deshalb können Sie daran nichts „umrechnen“ oder ähnliches.
MfG
Waldi 64

Das kann Ihnen nur Ihr Vermieter bzw. der Ersteller der Abrechnung erläutern!

Hallo,

das wird Ihnen niemand beantworten können, ohne die dazugehörigen Unterlagen gesehen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo, smartys
das ist ganz einfach, man teiltdem Vermieter mit, dass man die Abrechnungsunterlagen und die Form der Berechnung der Betriebskostenabrechnung prüfen wolle und bittet um einen entsprechenden Termin. Zeugen mit nehmen. Guß Willi

Danke für die Antwort.
Aber das habe ich schon gewust. Nur ist es ja die Abrechnung die ich ü+berprüfen will und nicht mir „seine“ Version anhören muss.

Also, danke erst einmal.
Die MMinderung besteht seit Sept. 2010. Kein ganzes Jahr.
Es wird lt. Gesetz die Bruttomiete gemindert.FNun habe ich ein Guthaben erhalten. Auf Rückfrage wurde die Minderung dabei nicht berücksichtigt. Hier ist es wichtig nach zu vollziehen, dass die geminderte Miete nicht durch ein Hintertürchen bei der Abrechnung mit einfließt. Der Vermieter hat dann eine neue Abrechnung erstellt. Das Guthaben hat sich verringert. Das ist so nicht richtig. Hierfür soll es eine Formel geben.
Ich habe sie mal gehabt. Trotzdem nochmals Danke.

Ich verstehe die Frage leider nicht, was möchten Sie genau
wissen?

Erstmal danke für die Antwort.
Natürlich hat die Minderung was mit der Abrechnung zu tun.
Oder vielleicht habe ich da einen Denkfehler?..
Ich hatte mal eine Formel, deshalb hatte ich auch angefragt. Es ist auch kein volles Jahr der Minderung, dass macht es schwieriger für mich. Nachgelesen habe ich , dass bei einem ganzen Jahr einfach die Prozente der Minderung von Nachzahlbetrag abgezogen werden. Aber wie bei mache ich das bei einem Guthaben??

Danke für die Antwort.
Aber, wäre das so mit der Kaltmiete würde ich nicht bei der Abrechnung nachfragen.
Es wird immer die Bruttomiete gekürzt.

Hallo und danke für die Antwort. Wenn ich jemanden kennen würde, der sich damit auskennt, würde ich hier nicht fragen.
Es muß eine Berechnung dafür geben. Hatte sie mal. Trotzdem nochmals danke.

könnten Sie bite eine Frage stellen, die ich dann beantworte.

Hallo smartys,
da sollten Sie einen Fachanwalt befragen.
Gruß USKO
****************************************************************

Wie wäre es mit einem Anwalt?

Hallo und danke für die Antwort. Wenn ich jemanden kennen
würde, der sich damit auskennt, würde ich hier nicht fragen.
Es muß eine Berechnung dafür geben. Hatte sie mal. Trotzdem
nochmals danke.

Ich weiß zwar nicht, warum er es neu berechnet hat, denn die Abrechnung hat nichts mit der Minderung zu tun. Es könnte natürlich sein, dass er die Betriebskosten um die Prozente gemindert hat, für den Zeitraum der Minderung. D.h. wenn du die Gesamtmiete um 5% gemindert hast von Mai - Dezember, dann hat er auch für den Zeitraum die 5% von den Betriebskosten abgezogen. Eine andere Erklärung habe ich nicht.

Hallo.

Tut mir leid, ich verstehe die Frage nicht.

Hallo,
eine Nebenkostenabrechnung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Mietzahlung, es gibt keinerlei Bezug zu einer Mietminderung.
Es sind in der Nebenkostenabrechnung die tatsächlichen anteiligen Betriebskosten den Vorauszahlungen gegenüber zu stellen und den Saldo zu ermitteln, der bei höheren Vorauszahlungen zu einem Guthaben des Mieters führt. Dieser ist unabhängig von tatsächlichen Mietzahlungen eigentlich auszuzahlen.
Sind aber Mietminderungen streitig zwischen Vermieter und Mieter, versuchen Vermieter diese gegen Mietminderungen aufzurechnen.
Sie müssten Ihre Berechtigung zur Mietminderung rechtlich feststellen lassen oder auf Auszahlung des Guthabens klagen, beides erfordert rechtlichen Beistand,der hier zu empfehlen ist, wenn man sich nicht mit dem Vermieter einigen kann. Aber reden Sie erst mit Ihrem Vermieter, das ist immer der erste vernünftige Schritt.
Gruß suver