Nebenkostenabrechnung Guthaben

Guten Morgen Gemeinde,

Nehmen wir mal an, dass einem Vermieter die Abrechnung „spanisch“ vorkommt, und er denkt, dass der Mieter zuviel zurückbekommt.

Inklusive der Abrechnung sind Heizung und Wasser.

Kann er seine eigene Abrechnung in Frage stellen, und Einspruch dagegen erheben, obwohl er dem Mieter das Guthaben überwiesen hat?

LG
Wölkchen

Sie kann ihm spanisch vorkommen so viel er will… die Frage ist: Ist sie fehlerhaft und wenn ja wieso?

Es kann kein Fehler sein, dass der Mieter zu viel gezahltes Geld zurück bekommt, auch wenn viele Vermieter die Nebenkosten wohl als zweite Miete betrachten wollen.

Gruss HighQ

ok, aber gehen wir davon aus, dass es einen Fehler hat, wenn er ihn findet…

Ist er berechtigt, die Abrechnung nochmals auszustellen? Oder muss er „schlucken“, dass er für das Abrechnungsjahr nicht nochmal nachberechnen kann?

LG
Wölkchen

Hallo,

so wie in diesem Fall?
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Gruß
Maja

Hi,

auch wenn viele Vermieter die Nebenkosten
wohl als zweite Miete betrachten wollen.

Gruss HighQ

woher kommt eigentlich dieser Irrglaube der sich hartnäckig hält?
Vermieter gehen mit den im Mietvertrag vereinbarten Betriebs- und Nebenkosten in Vorleistung und mit der Abrechnung erhalten die Vermieter das Geld anteilig von jedem Mieter wieder.
Da ist es unmöglich das als 2.Mieteinnahme anzusehen, denn Gewinn ist da nicht möglich.

Gruß von Sid

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In Anbetracht dessen was ich in meinem Leben an überhöhten Nebenkostenabrechnungen mit Posten die gar nicht hinein gehören bei bekannten gesehen habe, wundert mich der Irrglaube gar nicht :wink:

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Hallo,
ist ein Saldo aus der Betriebskostenabrechnung ausgeglichen, geht nichts mehr.