Guten Abend.
Meine Frage.
Familie A. erhält ihre Nebenkostenabrechnung. In dieser steht ein neuer Posten. Familie A. soll die Verwaltungskosten (320,00 Euro) zahlen. Darf der Vermieter dies vom Mieter fordern? Diese Kosten wurden bisher nie bei der Nebenkostenabrechnung aufgelistet. Im Mietvertrag wurde das auch nicht vereinbart. Wenn der Vermieter zusammen mit anderen Eigentümern eine Hausverwaltung beauftragt, ist das doch nicht das Problem des Mieters, oder?
Familie A. hat nun Widerspruch eingelegt und den Vermieter gebeten eine neue Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Hat sich Familie A. korrekt verhalten oder hat der Vermieter das Recht auf seiner Seite?
Vielen Dank