Nebenkostenabrechnung/Hausverwaltung

Guten Abend.

Meine Frage.

Familie A. erhält ihre Nebenkostenabrechnung. In dieser steht ein neuer Posten. Familie A. soll die Verwaltungskosten (320,00 Euro) zahlen. Darf der Vermieter dies vom Mieter fordern? Diese Kosten wurden bisher nie bei der Nebenkostenabrechnung aufgelistet. Im Mietvertrag wurde das auch nicht vereinbart. Wenn der Vermieter zusammen mit anderen Eigentümern eine Hausverwaltung beauftragt, ist das doch nicht das Problem des Mieters, oder?
Familie A. hat nun Widerspruch eingelegt und den Vermieter gebeten eine neue Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Hat sich Familie A. korrekt verhalten oder hat der Vermieter das Recht auf seiner Seite?

Vielen Dank

Verwaltungskosten sind Vermieterangelegenheit und nicht umlagefähig (bei Wohnraummietverträgen)

vnA

Verwaltungskosten sind Vermieterangelegenheit und nicht
umlagefähig (bei Wohnraummietverträgen)

…und zwar steht das ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung:

§ 1 Betriebskosten
[…]
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht

  1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, …

Gruß
smalbop