Nebenkostenabrechnung Heizkörper im Keller?

Hallo,
in einem 3-Parteien-Haus ist ein Heizkörper im Waschraum installiert. Er läuft über den Zähler von einer der drei Wohnungen im Haus.
Wie kann der Eigentümer der Wohnung die im Keller verursachten Heizkosten fair umlegen, wenn eben kein eigener Zähler hierfür vorhanden ist?
Vielen Dank für nützliche Hinweise!
Gruß, Anna

Das kann er nicht, er macht es vermutlich nach Lust und Laune.

Hallo Anna,

ein paar Fragen vorab:
Steht der Waschraum allen drei Wohnparteien zur Verfügung?
Welche Heizung ist im Haus vorhanden? Ölzentral, Gaszentral, oder Gasetagen?
Wer macht die Heizkosten-Abrechnungen – Unternehmen oder Vermieter selbst?

Gruß
Mary

Hallo Anna,

ich gehe davon aus, dass der Heizkörper im Waschraum den ganzen Winter über in Betrieb ist und daher gibt es nur eine vernünftige Lösung:
Es ist kein großer Kostenaufwand, wenn man vor diesen Heizkörper einen Wärmezähler einbaut, der den Wärmeverbrauch anzeigt und damit die Möglichkeit schafft, eine detailierte Abrechnung zu erstellen.
Da die Benutzung dieses Waschraumes abhängig davon ist,
wie viel Wäsche jeder Teilnehmer zu waschen hat, würde ich die Kostenaufteilung nach der Anzahl der Personen für die gewaschen wird vornehmen und entsprechend umlegen.
Beispiel:
Familie 1. besteht aus 3 Personen
Familie 2. besteht aus 4 Personen
Familie 3. besteht aus 2 Personen

Ergibt insgesamt 9 Personen.
Der Jahresverbrauch dieses Heizkörpers beträgt € 120,00

Familie 1.zahlt 120 : 9 x 3 = € 40,00
Familie 2.zahlt 120 : 9 x 4 = € 53,33
Familie 3.zahlt 120 : 9 x 2 = € 26,67

Nach diesem Beispiel kann man also mit jeder anstehenden Verbrauchssumme immer genau umrechnen,
was jeder Waschraumteilnehmer zu zahlen hat.

Natürlich sind diese Beträge an den Teilnehmer zu zahlen, über dessen Zähler dieser Heizkörper betrieben wird.
Alle anderen Lösungen, bei denen der Verbrauch dieses Heizkörpers nicht gezählt wird, sind immer unbefriedigend und lösen eventuell Streitigkeiten aus.

Natürlich würde ich als Vermieter diese Kosten für den Wärmezähler übernehmen, aber zwingen können Sie den Vermieter nicht und da bliebe dann noch die Möglichkeit, das die 3 Parteien, die den Waschraum benutzen, sich die Einbaukosten teilen.

Mit der Hoffnung, dass Ihnen meine Ausführungen weiter helfen, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen

Heinz Brassel

Hallo Mary,

ja, der Waschraum wird von allen Parteien benutzt. Es ist eine Gaszentralheizung.
Die Abrechnung wird vom Vermieter gemacht - bisher ist der Heizkörper im Keller überhaupt nicht berücksichtigt worden…

Gruß

Vielen Dank für diese hilfreichen Ausführungen, das bringt mich schon etwas weiter. Ich werde bei einem Fachbetrieb nach solch einem Wärmezähler fragen.

Gruß
Anna

Ich würde den Verbrauch nach Parteien umlegen. Aber wie wird der Verbrauch denn ermittelt?

Sicher ist aber doch die gesamte gebrauchte Gasmenge (Zähler) als Grundlage der
Abrechnung herangezogen worden, also auch der Verbrauch des Heizkörpers.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten.

  1. Den Heizkörper komplett ausstellen und verplomben, damit ihn niemand
    anstellt. (Muss eine Waschküche beheizt werden?) Oder komplett deinstallieren.
  2. Dem Mieter, zu dessen Heizkreis der Heizkörper gehört, einen Betrag x
    (schätzen) von den Heizkosten abziehen und ihn auf alle drei Parteien aufteilen.
    (Am besten im Einverständnis mit allen drei Mietparteien)
  3. Über ein Verdunstungsröhrchen den Energieanteil ermitteln und so verfahren
    wie in Punkt 2. (Vielleicht kann dabei ein Abrechnungsunternehmen einen Tipp
    geben.)
    Sonst fällt mir vorerst auch nichts mehr ein.
    Einen schönen Abend wünscht
    Mary

Hallo Anna,

wenn kein Zähler für den Waschraum vorhanden ist, kann der Vermieter aufgrund der Fläche am² die Heizkosten berechnen, dazu gibt es einen sogenannten Verteilerschlüssel.Die errechneten Kosten werden dann auf alle drei Wohneinheiten aufgeteilt.
Um die Kosten wirklich gerecht aufzuteilen, sollte Ihr Vermieter einen Zähler im Waschraum anbringen.
Grüße Memorys

Hallo Anna,
das ist in der Tat so nicht moeglich. Schau bitte nach, ob im Mietvertrag hierzu bei den Nebenkosten etwas vereinbart wurde. Falls ja, dann hast du das akzeptiert. Es gibt in wenigen Faellen Ausnahmen von der Regel. Eine Ausnahme kann sein, dass es dem Vermieter unzumutbar ist, einen eigenen Zaehler für den Waschraum zu installieren.
Das dies unzumutbar ist glaube ich nicht.
Gerade der Gesetzgeber besteht darauf, dass nachweislich die Energiekosten je Mietpartei nachvollziehbar sind, damit jede Mietpartei durch Eigeninitiative aktiv den Energieverbrauch selbst steuern kann.
In deinem Fall meine ich, dass ein separater Zaehler erforderlich ist. Rede doch mit deinem Vermieter darueber und versuche eine Einigung. Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann nehme dir einen Anwalt oder gehe zum ortsansaessigen Mieterverein.

Viele Gruesse aus Duesseldorf
Kocki

Hallo Anna,

sorry, aber ich habe davon keine ahnung.
gruß
mahema