Nebenkostenabrechnung Heizöl

Hallo Laramaus,

meiner Meinung nach ist für eine formal ordnungsgemäße Abrechnung bei lagerfähigen Brennstoffen (Heizöl) die Angabe von Beständen notwendig:

Anfangsbestand 1.1.09

  • Lieferung(en) in 2009
    ./. Restbestand 31.12.09
    = Verbrauch.

Einfach eine Lieferung aus 2010 für 2009 anzusetzen, ist nicht o.k. und vermutlich wäre diese Abrechnung gerichtlich nicht durchsetzbar.

Es ist auch komisch, dass der „Ölverbrauch“ dann vom VM in MWh umgerechnet wird. Das ist gar nicht nötig, da ja Kosten verteilt werden sollen.

Lt. Heizkostenverordnung ist 1 Liter = 10 kWh =
0,01 MWh oder andersherum: 100 Liter Öl = 1 MWh.

Ich an Deiner Stelle würde zunächst beim VM eine formal richtige Abrechnung verlangen, also Bestandsangaben 1.1.09 + 31.12.09 sowie die 2009 erfolgten Lieferungen.

Nach meiner Meinung läuft es darauf hinaus, dass Du Dir professionellen jursitischen Beistand holen solltest, z.B. beim Mieterverein.

Gruß

ziegen1

Hallo,

wieviele Mieter sind in dem Haus?
Mann kann den Tank makieren einfach Länge x Breit x Höhe = Volumen und danch den Tank makieren evtl. pro 10cm einen Strich machen. So kann mann besser sehen wieviel der Bestand noch ist. Wenn geschweister Tank, dann einfach jedesmal mit dem Meterstab messen wieviel cm Öl noch im Tank ist.

Hallo,

wieviele Mieter sind in dem Haus?

es sind 2 Mieter (wir haben 146 qm und sind quasi hauptmieter, der andere hat 35 qm und hat die Einliegerwohnung)

Mann kann den Tank makieren einfach Länge x Breit x Höhe =
Volumen und danch den Tank makieren evtl. pro 10cm einen
Strich machen. So kann mann besser sehen wieviel der Bestand
noch ist. Wenn geschweister Tank, dann einfach jedesmal mit
dem Meterstab messen wieviel cm Öl noch im Tank ist.

Ich kenne den Tank gar nicht, habe auch keinen Zugang dorthin. Aber wie gesagt, ich werde heute abend oder wann auch immer der VM kommt, mit ihm darüber reden, um dieses Thema auch für die Zukunft zu klären.

Es ist auch komisch, dass der „Ölverbrauch“ dann vom VM in MWh
umgerechnet wird. Das ist gar nicht nötig, da ja Kosten
verteilt werden sollen.

er rechnet das ja nicht um, wir haben einen entsprechenden Wärmezähler dafür . . .

Moin, hab nun schon paar blödsinnige Fragen beantwortet und bin etwas sehr genervt.

Also Blabla, was andere Leute machen, verbrauchen oder sonst für Käse, interessiert nicht oder ziehen sie in die entsprechende Wohnung.

Ansonsten würde ich aus dem Geschreibsel herauslesen, dass ihr Vermieter da irgend einen Scheiss gebaut hat. Der normale Mensch weiß, das Öl nicht vom Himmel fällt. Also muss ein Tank da sein. Dieser wird Öl enthalten und sollte am Anfang einer Abrechnungsperiode bewertet sein. Am Ende der Abrechnungsperiode, wird geschaut, was noch an Öl im Tank ist. Logischer Weise ist dann die Differenz der Verbrauch, zusätzliche Lieferungen eingeschlossen.
Für die Berechnung der Kosten gilt dann das Firstin-Firstout Prinzip. Es wird also erst das Öl verbraucht, das noch im Tank ist und das auch zu dem Preis, der für dieses Öl bezahlt wurde!

Das wird Sie und ihren Vermieter vermutlich überraschen, aber Öl, das erst am 30.06. geliefert wird, kann nicht vorher verbraucht werden!

Wenn Sie Ihre Frage also lesen, dann sehen Sie, dass Ihr Vermieter MW/H getankt hat, bei mir in der Stadt, kommt Öl immer noch in Litern, in den Tank ^^ Wie er nun auf die Einheit MW/h kommt, erklärt sich aus der Frage nicht!

Warum ein Heizöllieferant ihre Abschlage in seiner Rechnung verarbeiten sollte, kein Ahnung, bin noch genervter, weil ich jetzt rätzeln muss, was könnte der Mensch meinen.
Versuch ich es mal so, Ihr Vermieter sollte ihre Vorrauszahlungen mit den Kosten verrechnen.

Tja, der nächste Satz… hab ich oben schon geschrieben… is blabla… keine Ahnung… kann sein… gratuliere, sie können 1500 durch 2 teilen oder wie komm ich auf 750 €… soll ich mich auch im Internet belesen ???

Zum letzten Satz mit dem Cpaslog, es gibt kaum Abrechnungen, wo der Stand vor einer Betankung festgehlaten wird. Wozu auch !???! Es gibt nur eine Abrechnungsperiode, mit Anfangsbestand Öl, Lieferung und Restölbestand zum Ende der Periode. Vermutlich ist die Abrechnung formell falsch und dann ja, Sie brauchen nicht zahlen. Aber wie gesagt, ich hab auch nix verstanden von dem Geschreibsel und es kann auch genau das Gegenteil richtig sein .xD

also wenn man keine Lust hat zu antworten oder genervt ist, sollte man es lassen . . . . trotzdem Danke für die Mühe.

Hallo,

viel kann ich dazu nicht sagen, ich weiß nur das der Vermieter den Anfangsbestand zur Berechnungsgrundlage und den Endbestand vorlegen muß um es prüfen und berechnen zu kööen, ansonsten wurde ich mal beim Mieterschutzbund anrufen und nachfragen, ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß

Sorry, leider kann ich hier nicht helfen.
Bei solchen Fragen hilft am besten ein Mietrechtsexperte (Miterverein)

grüße
http://www.comoil.de