Nebenkostenabrechnung Heizöl

Hallo zusammen,

ich habe gestern die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalten und habe jetzt das Problem, das der VM jetzt die letzte Betankung (30.06.2010) komplett zugrunde legt und in die Abrechnung schreibt: Verbrauch = 10,2 MWh = 1.500 EUR (also quasie den anteiligen Rechnungsbetrag). In dieser Ölabrechnung ist jedoch schon mein Verbrauch für 2010, den ich ja jetzt mit Abschlägen (Mietnebenkosten) an den Vermieter zahle, enthalten, da der Vermieter ja erst Mitte 2010 und nicht Anfang 2010 getankt hat.

Ich habe mich im Internet belesen und man kann davon ausgehen, dass man pro MWh ca. 105 l Heizöl verbraucht. Für uns hieße das normalerweise dann nicht EUR 1.500, sondern nur 750 EUR.

Was muß ich denn nun bezahlen? Aus der Abrechnung geht nicht hervor, wie der Ölstand war, BEVOR getankt wurde und wie er nach Betankung war.

Hallo,

maßgebend ist der Abrechnungszeitraum der vom Vermieter zugrunde gelegt wird. Alle Rechnungen, die innerhalb dieses Zeitraumes angefallen sind, fließen in die Abrechnung ein. Bei Ölheizungen ist es so, dass zum Ende der Abrechnungsperiode festgestellt werden muss, was noch im Tank ist. Das muss als Restbestand abgezogen werden. Diese Menge taucht in der nächsten Abrechnung dann als Anfangsbestand auf:

Anfangsstand
zzgl. alle Zutankungen im Zeitraum
abzgl. Restbestand
= abzurechnende Ölmenge

Der Verbrauch je Mwh kann nicht pauschalisiert werden, das richtet sich nach den Gegebenheiten im Haus.

Viele Grüße

Susanne

hallo,
mit Heizöl kenne ich mich nicht so aus.Wieviel Mietspateien seit ihr denn im Haus. Eigentlich hättet ihr den Ölstand ablesen müssen beim Einzug. Was steht denn auf deinem Mietsvertrag ? Was mußt du zahlen pro m 2 ? Hole dir doch mal eine Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt für Mietsrecht. Ich weiß nicht genau aber ich glaube die kostet 60 €. Und dann weißt du es für die Zukunft. Ich wünsche dir das du nicht soviel nachzahlen mußt. Ein schönes Wochenende lg

Hallo Susanne,

er schreibt ganz lapidar
vom 31.12.2008 - 31.12.2009 wurden 10,2 MWh verbraucht = Rechnungsbetrag. Da steht weder was vom Anfangsstand, noch vom Endstand und die Betankung fand am 30.06.2010 statt. Also in diesem Jahr. Die Abrechnung ist aber für letztes Jahr.

Also was kann er tatsächlich abrechnen? Denn die Betankung „füllt“ ja auch den Verbrauch ab 01.01.2010!

Gerne nehme ich mir mal den Mietvertrag zur Hand, da steht aber nix drin, ist ja ein 08/15 Mietvertrag, der nicht speziell aufs Heizöl eingeht, von daher . . . .

Im letzten Jahr hat uns der Vermieter über 600 EUR zurückgezahlt, weil nicht betankt wurde . . . ich verstehe nur nicht, wieso ich jetzt schon verbrauchtes Heizöl für 2010 zahlen soll, wofür ich ja, wenn ich bis zur Rechnungstellung gehe am 30.06.2010, 6 Monate Vorauszahlungen geleistet habe. Das läuft ja wieder darauf hinaus, dass mir der Vermieter für 2010 600 EUR zurückzahlen muß. Das ist doch absoluter Schwachsinn.

Hallo,

er darf überhaupt nur 12 Monate abrechnen. Und eine Zutankung aus 2010 gehört nicht in die Abrechnung aus 2009. Du hast als Mieter das Recht, Dir die Rechnungen vorlegen zu lassen - die liegen ja dem Verbrauch von 10,2 Mwh zugrunde. Das muss er belegen.

Viele Grüße

Susanne

Hallo, leider kenne ich mich mit Heizöl-Abrechnungen nicht aus. Allerdings würde ich dich zur Verbraucherzentrale oder zum Mieterschutz verweisen. Bei der Verbraucherzentrale überprüfen die dir deine Abrechnung für einen Kostenbeitrag von ca. 10€ (variiert von Stadt zu Stadt) da könntest du dann auch deine Fragen stelle , bezüglich die des Öltanks. Beim Mieterschutz ist im Prinzip das gleiche allerdings berechnenen die dir etwas mehr, falls du kein Mitglied bist. Ich meine du bekommst dann 2 Beratungen von ner halben Std. und ne viertel std. mit nem Anwalt wenn´s erfordlerich ist. Also wenn er ein offizielles Schreiben an deinen Vermieter schreiben soll. Ich meine in Duisburg kostet es um 35€ , allerdings variiert auch dieser Preis, deshalb sollte man sich vorher erkundigen wie teuer was ist.

MfG

Das schlimme ist, dass die Heizölrechnung ein handschriftlicher Zettel des Lieferanten ist (Rechnungstechnisch sind alle erforderlichen Details vorhanden, heißt RE-Nr., wieviel Liter, welcher Preis, MwSt., etc.) Aber es stehen keine Bestände darauf. Da könnte ich höchstens mal fragen, ob der Vermieter die irgendwo notiert hat. Fakt ist jedenfalls, dass 2009 keine Betankung stattgefunden hat, erst am 30.06.2010 und darin ist halt der Verbrauch für 2009 UND bis 30.06.2010 enthalten . . . . ich glaube noch nicht mal, dass es eine richtige Ölstandsanzeige gibt, sondern nur ein Sichtfenster.
Der Vermieter darf ja auch die komplette Rechnung an die Mieter weiterberechnen, dagegen hat ja keiner was, aber bitte nicht auch schon für 2010.

Die Bestände stehen auch nicht auf der Ölrechnung. Die MUSS der Eigentümer ermitteln. Entwerder über eine Tankuhr oder er muss den Ölstand messen und anhand des Tankvolumens den Bestand errechnen. Wenn 2009 keine Tankung vorgenommen wurde, muss das Öl der letzten Tankung ja noch drin gewesen sein. Das wurde dann verbraucht und muss abgerechnet werden. Und nochmal: Eine Tankung aus 2010 hat in der Abrechnung 2009 nichts zu suchen (es sei denn der Abrechnungszeitraum ist z.B. immer vom 01.08.-31.07. oder so, dann kann die RG vom 30.06. hinein, aber nicht komplett, denn alles was in diesem Beispiel am 31.07. noch im Tank ist MUSS abgezogenwerden!)

also ich habe meine nebenkostenabrechnungen geprüft, die letzte Tankung fang Oktober 2008 statt, die hat er auch abgerechnet in der Abrechnung von 2008. Danach erfolgte die nächste Tankung wie gesagt erst am 30.06.2010. Er legt in seiner Abrechnung nur den Verbrauch in MWh zugrunde, keinen Ölstand . . . . Von mir aus kann er ja das Öl, was er im Sommer getankt hat, anteilig auf 2009 umrechnen, dann soll er halt dritteln und 2/3 auf 2009 anrechnen, mir auch recht.

Mir geht es nur darum, mich abzusichern, dass es nicht rechtens ist, dass er die komplette Betankung auf das Jahr 2009 umlegt.

Vielen Dank

das sehe ich auch so, das das Schwachsinn ist. Läßt der Vermieter denn nicht mit sich reden? Ein Versuch wäre es doch wert. Wünsche dir viel Erfolg- Lg

Natürlich werde ich ein Gespräch suchen und mit dem VM die Abrechnung noch einmal durchgehen. Mir war nur wichtig, etwas „schwarz auf weiss“ zu haben, um vor dem VM entsprechend argumentieren zu können.

Dabei hat sich noch ein 2. Problem ergeben: habe ich die Möglichkeit, noch nachträglich gegen die Abrechnung von 2008 vorzugehen? Dort hat der VM nämlich die Wartungs-/Schornsteinfegerkosten nur uns berechnet, nicht aber noch an den anderen Mieter in der Einliegerwohnung. Das entspricht einem Betrag zu unseren Gunsten von ca. 50 EUR!

Ich kann Ihnen leider nicht helfen.

Viel Glück bei der Suche.

mfg

Hallo Laramaus ,
daß müffelt nach Hobby-Abrechnung ? Sollte die Abrechnung nicht von einer Ablesefirma sein , würde ich die Sache schnellstmöglich zu einem Mieterverein bringen . Es gibt ganz klare Vorgaben in der Heizkostenverordnung ( wird monatlich Abgeändert ) und der Rechtberater vom Mieterverein ist immer auf den neusten Stand…ich nicht ! Kostet von Stadt zu Stadt ca. 70-80€ per Anno und die haste bei dem was Du schilderst ratz fatz raus…und laß von denen Widerspruch aufsetzte…weiß nicht ob VM in Haus & Grund ist !!!
viel Erfolg H.Fischer

das glaube ich nicht das du da noch was erreichen kannst.Soviel ich weiß ist die Frist abgelaufen. Aber versuchen kann man es ja mal.Vieleicht!!! hast du ja Glück. dieses wünsche ich dir. Noch einen schönen Sonntag lg:

Hallo „Laramaus“

mit diesen Angaben kann noch nicht geprüft werden, ob alles richig ist. Da müsste man schon die Abrechnung vorliegen haben, um zu sehen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Hallo Laramaus,

  1. Grundsätzlich sollte 'ne Heizkostenabrechnung mit mit einem festgelegten Datum gebunden sein, z.B. „für die Periode von 01.01.2009 bis 31.12.2009“, was in Berechnung stehen muss.
  2. Ungefähr an den obengenannten Daten (01.01. und 31.12) wird auch Füllmenge (z.B. anhand Meßstab) bestimmt und in „Tankheft“ eingetragen. Das Zwischentanken (z.B. am 30.06.2009) wird einfsch dazu berechnet, nicht aber die Werte ausm nächsten Jahr!
  3. Die Umrechnung in kWh, bzw. in MWh ist nicht nötig, weil die gesamte Öl- und Heiznebenkosten (Lieferung-, Abrechnung-, Wartungskosten) nach festgelegten Schlussel (z.B. 50 zu 50% oder 70 zu 30%) an Verbrauch und an die Wohnfläche einzelnen Wohneinheiten zu verteilen sind.
  4. Die Abrechnung soll
  • Anfangsfüllstand
  • Endfüllstand
  • verbrauchte Ölmenge als Differenz mal Preis pro Liter
  • alle Kostenarten
  • Gesamtkostem
  • Verteilungsschlussel
  • Gesamte Fläche von allen Wohneinheiten
  • Gesamte Zahlwerte von allen Wermeverteilern an allen Heizkörpern
  • Ihre Wohnfläche (Ihr Flächen-Anteil)
  • Werte vom jeden Wärmeverteiler an Ihren Heizkörpern
    Und zum Schluß - Proportionsrechnung: Ihre private Heizkosten fürs Jahr 2009.
    Ungefähr so schreibt das Gesetz vor.
    Wenn Sie das alles gut verstanden haben, versuchen Sie mit Ihrem Vermieter die Sache klären.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
    Alex384

Eine korrekte Abrechnung „lagerfähiger Brennstoffe“ (Öl) funktioniert immer so, dass der Anfangsstand zu Beginn der Abrechnungsperiode und die Anlieferungen während des Zeitraums addiert werden und am Ende der Periode der Restbestand abgezogen wird. So errechnet sich der Verbrauch eines Abrechnungsjahres. Den dazu passenden Preis muss man nach der Prämisse „first in - first out“ also so berechnen: alles was zuerst im Tank war gilt als zuerst verbraucht.

Macht die Abrechnung der Vermieter oder ist eine Abrechnungsfirma mit dabei? Grundsätzlich muß er den Verbrauch für die Abrechnungszeit verwenden und nicht die im Voraus verwendete. Sonst gibt es eine Mischkalkulation. Es geht immer nach dem Motto „first in first out“. Er kann zwar durch die Betankung die Menge fest stellen die verbraucht wurde, muss aber erst den Betrag für die Menge verwenden die 2009 geliefert wurde.

Macht die Abrechnung der Vermieter oder ist eine
Abrechnungsfirma mit dabei?

Nein, der Vermieter macht das selbst, allerdings ohne Angabe von Anfangs- oder Endbestand, sondern er sagt einfach: Deine MWh = meine Betankung (natürlich aufgeteilt auf die einzelnen Mietparteien).

Er hat auch für 2009 nicht getankt. Die letzte Betankung fand Ende Oktober 2008 statt und dann erst wieder wie gesagt am 30.06.2010.
D. h. für 2009 kann er wahrscheinlich nix mehr feststellen, für 2010 dann aber auch nicht. Ich kann ihn nur bitten, ab 2011 nach Beständen abzurechnen . . .