Nebenkostenabrechnung Heizung defekt

Gesetz dem Fall ein Mieter macht seinen Vermieter mehrfach über einen längeren Zeitraum (2 Jahre) darauf Aufmerksam, dass an der Heizung etwas nicht stimmen könne, da er trotz verschlossener Heizungsventile eine ständige unangenehm warme Wohnung hat und die Verdunstungsmesser an den Heizkörpern diese „ungewollte Inanspruchnahme“ der Heizung fleißig dokumentieren.
Der Vermieter würde auf diese Hinweise damit reagieren, dass er immer wieder einmal einen Techniker unterschiedlichster Installationsfirmen vorbeizuschickt. Auf die Fragen des Mieters an die Fachleute meinen diese, dass die Heizungsanlage (Erdgas) alt sei und bei der Konzeption wurde bei dieser „Einrohrheizung“ viel Geld gespart. Das führe nun dazu, dass einige Mietparteien allein durch den sehr warmen Zulauf trotz der abgedrehten Heizkörper ihre Wohnung ungewollt beheizen, andere Mietparteien dagegen trotz erhöhter Vorlauftemperatur nicht warm bekommen. Die meisten Installateure sind in unserem angenommenen Fall im übrigen der Meinung, dass die Heizungsanlage komplett getauscht werden müsse, da das Gesamtsystem aufeinander abgestimmt sein muss, Einzelmaßnahmen würden die Situation nicht verbessern. Und so sollte es auch sein … ein Spezialist war der Meinung, er müsse das Thermostat des Heizkörpers im Schlafzimmer verlegen und verlängerte das ständig warme Vorlaufrohr, wodurch das Schlafzimmer nun noch „molliger“ geworden ist.

Und so geht dann also Zeit ins Land und der Mieter klimatisiert seine Wohnung im Winter durch öffnen der Fenster, weil es trotz zugesperrter Heizungen zu warm ist. Jetzt würde der Mieter aber seine jährliche Nebenkostenabrechnung bekommen und wie zu erwarten ist der Heizbedarf dieser Wohnung auf Grund der gemessenen Verdunstung sehr hoch und eine Nachzahlung von fast 500 Euro stünde im Raum.
Die vom Vermieter benannte Hausverwaltung macht dem Mieter nun klar, als dieser die Nebenkostenabrechnung anzweifelt, dass der Vermieter in solchen Fällen pflege mit einem Anwalt vor Ort zu kommen und das Interesse des Vermieters in solchen Fällen eher dahingeht, sich von dem Mieter kurzfristig zu trennen als sich auf lange Rechtsstreitigkeiten einzulassen.
Zugegeben, dies ist mal eine andere Betrachtung ungerechter Heizkostenabrechnung, aber genau so könnte sie im Raum München passieren. Der Mietmarkt dort gäbe einem Vermieter ja schon gewisse Handlungsspielräume auf seine Mieter Druck auszuüben, die dieser ist alles andere als Entspannt.

Gibt es praktische Erfahrungen oder Hinweise, wie ein Mieter im oben beschriebenen Fall sich gegen zu hohe Kosten und den Druck des Vermieters wehren könnte?

Gesetz dem Fall ein Mieter macht seinen Vermieter mehrfach
über einen längeren Zeitraum (2 Jahre) darauf Aufmerksam, dass
an der Heizung etwas nicht stimmen könne, da er trotz
verschlossener Heizungsventile eine ständige unangenehm warme
Wohnung hat und die Verdunstungsmesser an den Heizkörpern
diese „ungewollte Inanspruchnahme“ der Heizung fleißig
dokumentieren.

Kann der M das beweisen?

Der Vermieter würde auf diese Hinweise damit reagieren, dass
er immer wieder einmal einen Techniker unterschiedlichster
Installationsfirmen vorbeizuschickt. Auf die Fragen des
Mieters an die Fachleute meinen diese, dass die Heizungsanlage
(Erdgas) alt sei und bei der Konzeption wurde bei dieser
„Einrohrheizung“ viel Geld gespart. Das führe nun dazu, dass
einige Mietparteien allein durch den sehr warmen Zulauf trotz
der abgedrehten Heizkörper ihre Wohnung ungewollt beheizen,
andere Mietparteien dagegen trotz erhöhter Vorlauftemperatur
nicht warm bekommen. Die meisten Installateure sind in unserem
angenommenen Fall im übrigen der Meinung, dass die
Heizungsanlage komplett getauscht werden müsse, da das
Gesamtsystem aufeinander abgestimmt sein muss, Einzelmaßnahmen
würden die Situation nicht verbessern. Und so sollte es auch
sein … ein Spezialist war der Meinung, er müsse das
Thermostat des Heizkörpers im Schlafzimmer verlegen und
verlängerte das ständig warme Vorlaufrohr, wodurch das
Schlafzimmer nun noch „molliger“ geworden ist.

Und so geht dann also Zeit ins Land und der Mieter
klimatisiert seine Wohnung im Winter durch öffnen der Fenster,
weil es trotz zugesperrter Heizungen zu warm ist. Jetzt würde
der Mieter aber seine jährliche Nebenkostenabrechnung bekommen
und wie zu erwarten ist der Heizbedarf dieser Wohnung auf
Grund der gemessenen Verdunstung sehr hoch und eine
Nachzahlung von fast 500 Euro stünde im Raum.

Da kann der Mieter diese Rechnung kürzen wenn er die Temperatur nicht regeln kann.

Die vom Vermieter benannte Hausverwaltung macht dem Mieter nun
klar, als dieser die Nebenkostenabrechnung anzweifelt, dass
der Vermieter in solchen Fällen pflege mit einem Anwalt vor
Ort zu kommen und das Interesse des Vermieters in solchen
Fällen eher dahingeht, sich von dem Mieter kurzfristig zu
trennen als sich auf lange Rechtsstreitigkeiten einzulassen.

Das bezweifele ich mal.
Sowas läuft anders.
etwa so.
Mieterverein… Gutachter … Heizkosten mindern. und
Miete kürzen.

Jakob

Zugegeben, dies ist mal eine andere Betrachtung ungerechter
Heizkostenabrechnung, aber genau so könnte sie im Raum München
passieren. Der Mietmarkt dort gäbe einem Vermieter ja schon
gewisse Handlungsspielräume auf seine Mieter Druck auszuüben,
die dieser ist alles andere als Entspannt.

Gibt es praktische Erfahrungen oder Hinweise, wie ein Mieter
im oben beschriebenen Fall sich gegen zu hohe Kosten und den
Druck des Vermieters wehren könnte?