Hallo, habe mal wieder eine Frage zur Nebenkostenabrechnung: Sowohl die Einfahrt zum als auch der Garagenhof selbst sind mit Licht über Bewegungsmelder ausgestattet.Wir haben keine Garage,die Mulltonnen stehen in der Einfahrt.Da wir im Erdgeschoss mit Garten wohnen, haben wir ein Tor zur Durchfahrt um an die dort stehenden Mülltonnen zu gelangen. Das Licht kann NICHT angehen, da man nicht auch nur in dieNähe des Melders oder der Lampe kommt!!Wir nutzen dieses Licht definitiv nicht! Müssen wir trotzdem den erhöhten Verbrauch mitzahlen, da es keinen sep.Zähler für diese Lampen gibt, läuft alles über allgem.Strom.Hat jemand eine Antwort! Danke schonmal.
da wirst Du schlechte Karten haben was dagegen zumachen . Beleuchtuhg im Aussenbereich gehört zur Imobilie und kann in die Nebenkostenabrechnung voll mit einfließen .
MfG H.Fischer
Ich kann Ihnen leider nicht helfen.
MFG
na super! Aber es dürfte die Frage erlaubt sein, ob von der Miete der Garagennutzer (alles Hausfremde) nicht auch ein Anteil berechnet werden muss, alles läuft über unseren allgem.Strom! Irgendwie ungerecht! Bei ca.3oo € im Jahr nur für unsere Wohnung (die anderen 8 Wohnungen sind kleiner)und Abrechnung nach m² ziemlich heftig! Trotzdem Danke!
bei 300€ gäng ich zum DMB und die 72€ Jahresbeitrag rechnen sich…weil da findet man alle Fußangeln in deinem Mietvertrag und vergleicht ob das Heute überhaupt nich Gültig ist ! Viel Erfolg…H.Fischer