Nebenkostenabrechnung im MFH

Hallo,
habe Mitte 2011 ein MFH gekauft. Nun habe ich die Rechnung von den Versorgungsbetrieben (Gas, Strom, Wasser) bekommen für diesen Zeitraum. Die Nebenkostenabrechnung mit den Mietern muss ich aber für das ganze Jahr machen. Ich weiß aber nicht, wie viel in der ersten Hälfte des Jahres verbraucht wurde. Es kann ja sein, dass die Mieter mehr gezhalt haben als verbraucht. Für die zweite Hälfte z.B. lieget ein Guthaben vor.
Wie läuft denn das? Soll ich von dem Vorbesitzer diese Auskunft anfordern? Oder gibt es diesbezüglich andere Verfahren?
Danke
Jakob

Hallo Jakob,

der Vorbesitzer sollte die Ablesedaten von Ende 2010 zur Verfügung stellen.
Er kann auch selbst eine getrennte Abrechnung von 1.1.2011 - z.B. 31.6.2012 machen und Sie für die zweite Hälfte. Beides ist m.E. rechtlich zulässig.
Viel Erfolg!

Gruß
Mary

Hallo mathilda030,

natürlich muss der Vorbesitzer Ihnen alle für die Nebenkosten erforderlichen Daten von 2011 übergeben und ich bin der Meinung, dass er das auch leisten wird.
Sprechen Sie ihn darauf einmal an und wenn er Ihnen gut gesonnen ist, gibt er Ihnen vielleicht auch noch einen Überblick über die Nebenkosten von 2010, damit Sie eine erste Orientierung haben.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Herzlichen Dank Mary,
bin schon ein Stück weiter
Danke

Hallo Herr Brassel,

herzlichen Dank für Ihren Tipp.
Sie fangen an mit „natürlich muss…“
Ist das gesetzlich irgendwie vorgeschrieben, oder ist das nur Ihre Vermutung?
Danke für Ihre Mühe
Schöne Grüße
Jakob

Hallo Jakob,
der Vorbesitzer ist verpflichtet, dir diese Infomationen zu geben. Meist ist dies auch im Kaufvertrag notariell vereinbart worden.
Grundsätzlich gilt, wenn der Kauf während der Abrechnungsperiode fällt, der Käufer den gesamten Zeitraum abrechnet. Der Verkäufer wird dann vertraglich im Kaufvertrag verpflichtet, die Daten zu liefern und bei Guthaben/Belastung dieses auch beim Kaufpreis zu verrechnen.
Beste Grüße
Kocki

Hallo
Bei Eigentümerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraumes mus der Vorbesitzer alle Unterlagen (Rechnung und Vorrauszahlung) dem neuen Eigentümer übergeben damit dieser eine korrekte Abrechnung über 12 Monate erstellen kann.Eine andere verfahrensweise geht nicht.

Mit freundlichen Gruß www.info-nebenkosten.de

Hallo,
habe Mitte 2011 ein MFH gekauft. Nun habe ich die Rechnung von
den Versorgungsbetrieben (Gas, Strom, Wasser) bekommen für
diesen Zeitraum. Die Nebenkostenabrechnung mit den Mietern
muss ich aber fiür das ganze Jahr machen. Ich weiß aber nicht,
wie viel in der ersten Hälfte des Jahres verbraucht wurde. Es
kann ja sein, dass die Mieter mehr gezhalt haben als
verbraucht. Für die zweite Hälfte z.B. lieget ein Guthaben
vor.
Wie läuft denn das? Soll ich von dem Vorbesitzer diese
Auskunft anfordern? Oder gibt es diesbezüglich andere
Verfahren?
Danke
Jakob

Herzlichen Dank
für Ihre professionelle Hilfe,
auch wenn Sie keine Rechtberatung leisten,
ist Ihr Tipp sehr hilfreich
Nochmal danke
Jakob