meine Frage beläuft sich darauf, ob der Vermieter einem Mieter das Original der Nebenkostenabrechnung aushändigen muss. Oder ist eine Kopie des Originals bereits ausreichend?
das Original der Abrechnung müsste er schon an den Mieter übergeben, für den diese ja ausgestellt wird.
Allerdings muss er keinesfalls Originale der Belege rausrücken, auf denen diese Abrechnung basiert (also die Rechnungen der Versorger, des Grundsteuerbescheids etc.). Hier muss er sogar noch nicht einmal Kopien rausrücken, jedenfalls nicht auf seine Kosten.