Hallo allerseits,
bin neu hier und ich hoffe, dass ich Anworten zu meinen Fragen bekommen werde.
Wir haben eine vermietete Wohnung in dem Haus, welches wir auch bewohnen. Die Mieterin ist jetzt leider verstorben. Jetzt wollte ich mal nachfragen, wie das mit der Miete und den Nebenkosten weitergeht. Kündigungsfrist sind 3 Monate (von den Erben zu kündigen). Wie sieht es mit der Nebenkostenabrechnung aus? Wird diese nur bis zu dem Zeitpunkt des Todes (bzw. sie war seit dem 01.08. im Pflegeheim) oder aber noch die 3 Monate weiter berechnet (sprich Wasser, Öl, Müll und sonstige)? Kann ich die Rechnung auch erst nach Erhalt der Abrechnungen (meist Mitte Januar) stellen? Hoffe jemand kann mir helfen, da ich natürlich bei den Hinterbliebenen keine Fehler machen möchte.
die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht. Wenn sie 3Monate brauchen um die Wohnung zu räumen OK, sie dürften aber auch fristlos, nach einem oder 2 Monaten kündigen.
Solange das Objekt angemietet ist müssen Miete und Nebenkosten bezahlt werden. Dies geschieht entweder aus dem Erbe oder durch die Erben.
Die Nebenkostenabrechnung wird angefertigt wenn alle Daten dafür vorhanden sind(bis wann das sein muss kann man ja unten im Mieterforum nachgucken). Eventuelles Guthaben geht an die Erbgemeinschaft ausstehende Beträge müssen von dieser bezahlt werden.
Sollten alle Erben ausgeschlagen haben kündigt der vom Gericht eingesetzte Typ fristlos. In diesem letzten Fall bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.