Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem. Wir wohnen in einem 4-Parteien Haus, wobei die Belegung wie folgt ist. Erdgeschoß: Ladengeschäft, 1.Stock: Nachhilfeschule, 2. Stock 2 Personen, 3. Stock meine Familie (4Personen).
Nun wird die NK abrechnung immer durch die jeweilige Personenzahl geteilt, was ich ungerecht finde, da ja z.B. im 1.Stock täglich bis zu 60 Schüler ein und ausgehen, Wasser verbrauchen, Treppenhauslicht verbrauchen etc. aber diese Räume mit als nur einer Person belegt gelten.
Kann es wirklich sein, das ein gewerblich gemieteter Raum in der NK-Abrechnung als nur eine Person gilt ? Obwohl ja Geschäftsverkehr herrscht ? Bei dieser Rechenweise verbrauche ich als 4 Personenhaushalt das meiste und zahle fast alles alleine !!!
Hallo,
ist die Nebenkostenabrechnung nach Personen im Mietvertrag vereinbart? Wenn nein, dann darf nur nach Grundfläche abgerechnet werden.
Des Weiteren sind bei gemischt genutzten Gebäuden die Kosten (für Versicherung, Grundsteuer, Wasser und Müllgebühren) für die Gewerbe vorwegabzuziehen und nur die restlichen Kosten auf die Wohnungen umzulegen.
VG
Jetty
Hallo,
solch eine Abrechnung (nach Personen) kenne ich nicht. Üblicherweise wird nach Quadratmetern abgerechnet und Wasser nach Verbrauch. An Ihrer Stelle würde ich mir in einer Mieterberatung Hilfe holen.
Gruss
Birgit-50
Hallo michaelwen,
in einem Mischhaus (Gewerbe und Wohnungen) sind bei der NK Abrechnung alle tatsächlich entstandenen Nebenkosten für hier: 2 Gewerbe abzuziehen und die restlichen Kosten sind laut Vereinbarung umzulegen.
Ggf. sind Messgeräte einzubauen. In vielen Bundesländern sind Messgeräte (Wasser, Heizung) pflicht. Dies müsstest du prüfen, ob dies bei dir auch der Fall ist.
Hallo liebe Fragesteller,
nein so ist es nicht.
Zwar ist vermutlich im Mietvertrag der Umlageschlüssel nach Personenzahl festgelegt, da hier aber eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Mietparteien stattfindet und der Umlageschlüssel nicht den Tatsachen entspricht ( 1 Person), können Sie darauf bestehen, dass die Umlage gemäß Mietgesetz nach Quadratmeter Wohnfläche erfolgt.
Ich würde jedoch mit dem Vermieter sprechen, die Sachlage darstellen und um den Einbau von Wasseruhren bitten. Möglicherweise sogar die Kostenübernahme anbieten. Bedenken Sie jedoch, dass die Umlage nur über Wasseruhren erfolgen muss, wenn der Vermieter alle Wohnungen mit Uhren ausgestattet hat. Weiterhin ist zu bedenken, dass bei den Uhren nach 6 Jahren die Eichfrist abgelaufen ist und diese erneuert werden müssen.
Ich hoffe, ich konnte behilflich sein