Nebenkostenabrechnung in WG- Untermiete

Hallo!

Angenommen ein Pärchen hat eine 2er-Wohnung gemietet, er zieht nach einiger Zeit an seinen Studienort und sie vermietet das eine Zimmer unter, wobei beide Hauptmieter bleiben. Die Untermieterin hat von März bis Dezember in der WG gewohnt.
Im Untermietvertrag steht, dass der Untermietzins u.a. aus den anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten besteht.

Laut Nebenkostenabrechnung muss ein recht hoher Betrag insbes. für Warmwasser nachgezahlt werden.

Die Heizkörper wurden Anfang Januar und Ende Dez einzeln abgelesen. Die Daten hierzu könnten also angefordert werden.

Angenommen der Freund der Untervermieterin hat ca 4 Monate des Jahres in der WG verbracht hat und die Beteiligten sind sich nicht einig darüber, ob Untervermieterin und Freund einen höheren Anteil als Untermieterin zahlen soll oder nicht. Gibt es dazu irgendwo Richtlinien, wo man nachschauen könnte, oder wie könnten sie sich verhalten?

Ich hoffe, ich habe es jetzt allgemein genug gehalten… und würde mich über Antworten freuen:smile:

Viele Grüße
Hanna

Hallo Hanna,

nicht böse sein, aber so wie das Ganze hier beschrieben ist, kann kein Mensch da irgendetwas dazu sagen.

Die
Untermieterin hat von März bis Dezember in der WG gewohnt.

Also 10 Monate, das halten wir mal fest.

Im Untermietvertrag steht, dass der Untermietzins u.a. aus den
anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten besteht.

Dieser Satz ist erstmal unverständlich.
Was genau steht denn im Mietvertag? Bitte im Wortlaut hierher schreiben, evtl. auch noch die Folgesätze, falls sie inhaltlich dazugehören.

Laut Nebenkostenabrechnung muss ein recht hoher Betrag insbes.
für Warmwasser nachgezahlt werden.

Also so genau weiß man es nicht. Richtig?
Aber weiß man denn genau, daß die Warmwasserkosten als extra Posten auf der NK-Abrechnung aufgeführt sind?

Die Heizkörper wurden Anfang Januar und Ende Dez einzeln
abgelesen. Die Daten hierzu könnten also angefordert werden.

Mit den reinen Daten der Heizkörper-Ablesung kann kein Mensch was anfangen. Nur die Programme der Ablesefirmen.

Angenommen der Freund der Untervermieterin hat ca 4 Monate des
Jahres in der WG verbracht hat

Lagen diese 4 Monate innerhalb der 10 Monate Mietdauer der Untermieterin?

und die Beteiligten sind sich
nicht einig darüber, ob Untervermieterin und Freund einen
höheren Anteil als Untermieterin zahlen soll oder nicht. Gibt
es dazu irgendwo Richtlinien, wo man nachschauen könnte, oder
wie könnten sie sich verhalten?

Wenn es nur um das Warmwasser geht, müßte man halt ein bißchen rechnen. Gesamtverbrauch = 10/12 ((x Mon. je 3 Personen)+(y Monate je 2 Personen)) oder so ähnlich.

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

danke erstmal für deine Antwort:smile:

Nachdem mein erster Artikel gelöscht worden war, hatte ich jetzt versuch, alles möglichst allgemein und knapp zu halten:wink: Das ging wohl nach hinten los…

Also (ich weiß leider nicht, wie ich innerhalb deines Textes antworten kann…):

Ja, die 4 Monate lagen in diesen 10 Monaten.

Zu Heiz- und Warmwasserkosten steht ansonsten nichts im Mietvertrag. Ich tippe den Abschnitt trotzdem mal ab:

„Der Mietzins besteht aus
a. dem vereinbarten und angemessenen Untermietzins,
b. dem auf das Bestandsobjekt entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichen Abgaben inkl. der Hausbetreuung,
c. dem auf das Bestandsobjekt entfallenden Anteil an der Erhaltung und dem Betrieb der folgenden, der gemeinsamen Benutzung der Bewohner dienenden Anlagen des Hauses
d. den anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten“

Mhh, gibt es denn irgendwie eine Möglichkeit, anhand der Ablesedaten die Kosten für die beiden Zimmer zu berechnen? Werden dort nicht direkt die verbrauchten Einheiten abgelesen, so dass man anhand der Kosten pro Einheit die Kosten pro Zimmer berechnen könnte? Hätte gedacht, wenn ich die Daten von Januar und von Dezember habe, würde die Differenz den verbrauchten Einheiten entsprechen…?

Vorschlag, dass Untermieterin 10/22 und Pärchen 12/22 der Warmwasserkosten (Verbrauchskosten) übernimmt, wurde abgelehnt. (2Monate vom Freund, 10 Monate Untermieterin und 10 Monate Untervermieterin, wobei 2 Monate als Entgegenkommen gedacht). Deshalb die Frage, ob es dazu irgendwelche Richtlinien gibt… Ich vermute fast, wenn Untervermieterin nicht will, hat Untermieterin einfach Pech…?

Hoffe, es war jetzt nicht wieder so verwirrend:wink:

Viele Grüße
Hanna

Hallo Hanna,

Also (ich weiß leider nicht, wie ich innerhalb deines Textes
antworten kann…):

Du mußt rechts das zweite Kästchen von oben anklicken („Antworten und zitieren“). Du kannst dann ganz normal zwischen den einzelnen Zitat-Zeilen was schreiben.
Ohne(!) Doppelpunkt am Zeilenanfang, denn der kennzeichnet ja gerade das Zitat.

Ja, die 4 Monate lagen in diesen 10 Monaten.

Zu Heiz- und Warmwasserkosten steht ansonsten nichts im
Mietvertrag. Ich tippe den Abschnitt trotzdem mal ab:

„Der Mietzins besteht aus
a. dem vereinbarten und angemessenen Untermietzins,
b. dem auf das Bestandsobjekt entfallenden Anteil an
Betriebskosten und öffentlichen Abgaben inkl. der
Hausbetreuung,
c. dem auf das Bestandsobjekt entfallenden Anteil an der
Erhaltung und dem Betrieb der folgenden, der gemeinsamen
Benutzung der Bewohner dienenden Anlagen des Hauses
d. den anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten“

So wie sich das liest, hat die Untermieterin überhaupt keine Nachzahlungen zu leisten.
Aber:
Leider weiß man nicht, was sonst noch im Vertrag steht, z.B. an der Stelle, wo die konkrete Miete in Euro angegeben ist.
Ist es ein einziger Betrag oder setzt sich der aus mehreren Einzelbeträgen zusammen? Steht da noch sowas ähnliches wie „Mit der Zahlung des monatlichen Mietzinses sind sämtliche Kosten abgegolten“?

Es ist ewas mühsam, jeden Satz einzeln erfragen zu müssen.
Die Untermieterin sollte den Vertrag jemand zeigen, der sich damit auskennt (Mieterschutzbund o.ä.).

Mhh, gibt es denn irgendwie eine Möglichkeit, anhand der
Ablesedaten die Kosten für die beiden Zimmer zu berechnen?
Werden dort nicht direkt die verbrauchten Einheiten abgelesen,
so dass man anhand der Kosten pro Einheit die Kosten pro
Zimmer berechnen könnte? Hätte gedacht, wenn ich die Daten von
Januar und von Dezember habe, würde die Differenz den
verbrauchten Einheiten entsprechen…?

Ich dachte, es ginge um die Warmwasserkosten.

Vorschlag, dass Untermieterin 10/22 und Pärchen 12/22 der
Warmwasserkosten (Verbrauchskosten) übernimmt, wurde
abgelehnt.

Auf welchen Passus im Untermietvertrag stützt denn die Untervermieterin ihre Forderung nach einer (Nach-)Zahlung?
Liegt eine schriftliche Berechnung für die Nachzahlung vor?

(2Monate vom Freund, 10 Monate Untermieterin und 10
Monate Untervermieterin, wobei 2 Monate als Entgegenkommen
gedacht). Deshalb die Frage, ob es dazu irgendwelche
Richtlinien gibt…

Die Richtlinie ist der Untermietvertrag.

Ich vermute fast, wenn Untervermieterin
nicht will, hat Untermieterin einfach Pech…?

Nach dem bisher Mitgeteilten, ist es eher umgekehrt!

Reden wir hier eigentlich von 20 Euro oder von 200 Euro?

Gruß Gudrun