Hallo Hanna,
Also (ich weiß leider nicht, wie ich innerhalb deines Textes
antworten kann…):
Du mußt rechts das zweite Kästchen von oben anklicken („Antworten und zitieren“). Du kannst dann ganz normal zwischen den einzelnen Zitat-Zeilen was schreiben.
Ohne(!) Doppelpunkt am Zeilenanfang, denn der kennzeichnet ja gerade das Zitat.
Ja, die 4 Monate lagen in diesen 10 Monaten.
Zu Heiz- und Warmwasserkosten steht ansonsten nichts im
Mietvertrag. Ich tippe den Abschnitt trotzdem mal ab:
„Der Mietzins besteht aus
a. dem vereinbarten und angemessenen Untermietzins,
b. dem auf das Bestandsobjekt entfallenden Anteil an
Betriebskosten und öffentlichen Abgaben inkl. der
Hausbetreuung,
c. dem auf das Bestandsobjekt entfallenden Anteil an der
Erhaltung und dem Betrieb der folgenden, der gemeinsamen
Benutzung der Bewohner dienenden Anlagen des Hauses
d. den anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten“
So wie sich das liest, hat die Untermieterin überhaupt keine Nachzahlungen zu leisten.
Aber:
Leider weiß man nicht, was sonst noch im Vertrag steht, z.B. an der Stelle, wo die konkrete Miete in Euro angegeben ist.
Ist es ein einziger Betrag oder setzt sich der aus mehreren Einzelbeträgen zusammen? Steht da noch sowas ähnliches wie „Mit der Zahlung des monatlichen Mietzinses sind sämtliche Kosten abgegolten“?
Es ist ewas mühsam, jeden Satz einzeln erfragen zu müssen.
Die Untermieterin sollte den Vertrag jemand zeigen, der sich damit auskennt (Mieterschutzbund o.ä.).
Mhh, gibt es denn irgendwie eine Möglichkeit, anhand der
Ablesedaten die Kosten für die beiden Zimmer zu berechnen?
Werden dort nicht direkt die verbrauchten Einheiten abgelesen,
so dass man anhand der Kosten pro Einheit die Kosten pro
Zimmer berechnen könnte? Hätte gedacht, wenn ich die Daten von
Januar und von Dezember habe, würde die Differenz den
verbrauchten Einheiten entsprechen…?
Ich dachte, es ginge um die Warmwasserkosten.
Vorschlag, dass Untermieterin 10/22 und Pärchen 12/22 der
Warmwasserkosten (Verbrauchskosten) übernimmt, wurde
abgelehnt.
Auf welchen Passus im Untermietvertrag stützt denn die Untervermieterin ihre Forderung nach einer (Nach-)Zahlung?
Liegt eine schriftliche Berechnung für die Nachzahlung vor?
(2Monate vom Freund, 10 Monate Untermieterin und 10
Monate Untervermieterin, wobei 2 Monate als Entgegenkommen
gedacht). Deshalb die Frage, ob es dazu irgendwelche
Richtlinien gibt…
Die Richtlinie ist der Untermietvertrag.
Ich vermute fast, wenn Untervermieterin
nicht will, hat Untermieterin einfach Pech…?
Nach dem bisher Mitgeteilten, ist es eher umgekehrt!
Reden wir hier eigentlich von 20 Euro oder von 200 Euro?
Gruß Gudrun