Nebenkostenabrechnung in WG. Wer zahlt?

Folgende etwas komplexere Situation:

4 Zimmer Wohnung, 3 Hauptmieter für einen Vertrag (+1 eine geduldete zusätzliche Person im Haushalt ohne vertragliche Vereinbarungen)
Nach Aus- bzw. Einzug von neuen Personen wurde kein separater Mietervertrag aufgesetzt sondern es fand lediglich eine schriftliche Namensänderung durch einen Nachtrag zum Vertrag statt.

Nebenkostenabrechnung für das komplette Jahr 2011 kam am 10.10.2012

Überblick zeitlich wohnhafte Personen (als Hauptmieter):

A: gesamtes Jahr 2011 bis 31.05.2012
B: bis 30.09.2011
C: bis 30.09.2011
D: 01.10.2011 bis heute
E: 01.10.2011 bis 15.03.2012
F: 15.03.2012 bis heute
G: 01.06.2012 bis 22.10.2012

Das Problem hierbei ist, dass die Nebenkostenabrechnung an den Mieter D gerichtet wurden und auf der Rechnung die Mieter D, F und G stehen. Im Jahr 2011 wohnhaft waren hingegen nur die Mieter A (12 Monate), B (9 Monate), C (9 Monate), D (3 Monate), und E (3 Monate). Nun werden diese Personen jedoch vom Vermieter garnicht erst kontaktiert und dieser verlangt nun den gesamten Rechnungsbetrag von Mieter D, F und G, obwohl F und G sogar im Jahr 2011 garnicht im Vertrag standen.

Ist dies rechtens?

Kann man gerichtlich das Geld von den Mietern A, B, C und E verlangen oder muss D zahlen, so wie der Vermieter das sagt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Hi, soviel zeit sollte sein.

Folgende etwas komplexere Situation:

4 Zimmer Wohnung, 3 Hauptmieter für einen Vertrag (+1 eine
geduldete zusätzliche Person im Haushalt ohne vertragliche
Vereinbarungen)
Nach Aus- bzw. Einzug von neuen Personen wurde kein separater
Mietervertrag aufgesetzt sondern es fand lediglich eine
schriftliche Namensänderung durch einen Nachtrag zum Vertrag
statt.

Nebenkostenabrechnung für das komplette Jahr 2011 kam am
10.10.2012

Überblick zeitlich wohnhafte Personen (als Hauptmieter):

A: gesamtes Jahr 2011 bis 31.05.2012
B: bis 30.09.2011
C: bis 30.09.2011
D: 01.10.2011 bis heute
E: 01.10.2011 bis 15.03.2012
F: 15.03.2012 bis heute
G: 01.06.2012 bis 22.10.2012

Das Problem hierbei ist, dass die Nebenkostenabrechnung an den
Mieter D gerichtet wurden und auf der Rechnung die Mieter D, F
und G stehen. Im Jahr 2011 wohnhaft waren hingegen nur die
Mieter A (12 Monate), B (9 Monate), C (9 Monate), D (3
Monate), und E (3 Monate). Nun werden diese Personen jedoch
vom Vermieter garnicht erst kontaktiert und dieser verlangt
nun den gesamten Rechnungsbetrag von Mieter D, F und G, obwohl
F und G sogar im Jahr 2011 garnicht im Vertrag standen.

???
Für die Nachrechnung ist hier keiner zuständig. :smile:

Ist dies rechtens?

Für den VM haftet die WG gesamtschuldnerisch. Dh, die Abrechnung kann auch an einem der drei Hauptmieter zugestellt werden. Wobei es sicher für denVM ist, bei getrennten Adresaten sie an jeden zu versenden. Auch das Einfordern von Nachzahlungen kann auf einen Hauptmieter gelegt werden. Kann dieser nicht zahlen, geht es mit dem nächsten weiter, usw.

Kann man gerichtlich das Geld von den Mietern A, B, C und E
verlangen oder muss D zahlen, so wie der Vermieter das sagt?

Ja, das wäre der Ausgleichsanspruch § 426 BGB.
§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang - dejure.org

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

vlg MC