Hallo Bei uns in Haus wohnen schon 2Jahre Mitbewohner bei der Freudin,normal sind das 17Personen Hauswirt rechnet aber nur 15 Personen ab(würden in ihrer Angemeldeten Wohnung schließlich Nebenkosten Bezahlen)die Leute sind doch in unserem Haus auch Verbraucher(keine eigenen Wasseruhren und Hausstrom wird auch verbraucht.Ist das richtig was der Vermieter macht??
Was soll ich dagegen unternehmen.mfG Reinhold
Hallo RL Barry,
wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß Nebenkosten nach Anzahl der Bewohner umgelegt werden, dann ist die Abrechnung nicht in Ordnung. Es müssen dann auch die genannten (und dem Vermieter bekannten !) Mitwohner berücksichtigt werden.
Sie sollten dann mit Verweis auf den Mietvertrag gegen die Abrechnung schriftlich Widerspruch einlegen und eine Korrektur fordern. Wenn er darauf nicht eingeht, bleibt nur der Rechtsweg. Sie müssen also notfalls zum Fachanwalt und Ihre Ansprüche auf diesem Weg durchsetzen.
Vielleicht können Sie sich ja mit den ebenfalls betroffenen Nachbarn verbünden und gemeinsam auftreten.
Wenn aber die Nebenkosten nach Wohnfläche abgerechnet werden, dann spielt die Anzahl der Bewohner keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Bei einem Zeitraum von 3 Monaten „Dauerbesuch“ ist eine normale Besuchsdauer überschritten (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö
3 C 5179/94). Das heißt übertragen aber auch, dass wenn die Person einen Tag nicht da war, es sich um keinen Dauerbesuch mehr handelt.
Häufig werden aber gerade Verbrauchskosten (Wasser) anhand von Zählerständen abgerechnet. Dann ist es egal, wie viele Personen in der Wohnung gemeldet sind.
Ob der Dauergast angemeldet werden muss oder nicht, ist vom Vermieter zu regeln. So viel Unterschied in den Nebenkosten macht eine Person mehr oder weniger auch nicht aus. Die meisten Kosten bleiben gleich. Und es ist auch jedem Mieter erlaubt häufig Besuch, auch von mehreren Leuten, zu erhalten. Diese müssen schließlich auch nicht als Mitbewohner angemeldet werden.
Sie können den Mieter darüber informieren, wie die Situation ist und darauf hoffen, dass er etwas dagegen unternimmt. Ansonsten haben Sie leider meines Wissens nach keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Gruß
hausblick
Die Frage ist, was steht im Mietvertrag für jeden Posten (Wasser etc!!!): Abrechung nach Personen??
Dann dem Vermieter schreiben und um richtige Abrechung bitten und solange die ggf. Nachzahlung nur teilweise zahlen (also ca. ausrechnen undsagen, wenn korrekte Abrechung kommt, dann wird der Rest bezahlt) und ankündigen, das die MK Vorauszahlung (mit Mite) um den Betrag gekürzt wird.
Oder im Mieterverein gehen und das dort abwicklen lassen: ist preiuswerter als per Anwalt.
Guten Abend!
Natürlich darf jeder mal Besuch haben, auch etwas länger, aber ab sechs Monate ist dies kein Besuch mehr sondern muss angemeldet werden.Und die entstehenden Kosten müssen dann auch durch die korrekte Personenzahl geteilt werden.
Ob diese Personen woanders Miete + Nebenkosten zahlen ist unerheblich für Sie und nebenbei bemerkt auch äußerst unwahrscheinlich.
Fordern Sie Ihren Vermieter zur korrekten Abrechnung mit allen im Haus lebenden Personen auf.
Mfg
Jihet