Nebenkostenabrechnung jetzt droht die Kündigung

Hallo,

ich hatte von meinem Vermieter meine Nebenkostenabrechnung Anfang Juni 13
bekommen ich hatte dann mein Vermieter drüber Informiert das ich erst die Nebenkostenabrechnung Prüfen lassen will, der Vermieter war dann ganz aufgebracht und genervt das ich sie sofort Bezahlen muss da ich die Energie auch Verbraucht habe. Dann habe ich von mir aus einen Anwalt eingeschaltet der dann einen schriftlichen Widerspruch eingelegt hat. Ich habe dann einen Termin mit der Verbraucherschutzzentrale gemacht, auf diesen Termin hatte ich dann auch noch ca. 4 Wochen gewartet dann wurde die Abrechnung geprüft und ich habe Bezahlt. Ca. drei Wochen später habe ich dann Post von mein Vermieter bekommen dort stand folgenes drin ( Brief ) Aufgrund des von Ihnen zerstörtenm Vertrauen sverhältnisses und der doch Sie offensichtlich überforderten finanziellen Belastung, bieten wir Ihnen an, die vereinbarte Kündigungsfrist aufzuheben, d.h. nach Kündigung de Mietvertrages können Sie die Wohnung zum folgenden 30. eines Monates sofort frei machen. P.S. Dieses Angebot brauch Sie nicht veranlassen , einen Anwalt aufzusuchen.
Meine Frage kann der Vermieter mich jetzt aus der Wohnung Kündigen und wie kann ich mich währen oder Verhalten ?
MfG
Eisenbrenner

Moin!
Schreiben Sie Ihrem VM doch ein kleines Briefchen, in dem Sie ihm mitteilen, daß Sie sich für das Angebot bedanken, aber keinen Grund haben, es anzunehmen.Sie haben das gesetzliche Recht, eine NK-Abrechnung prüfen zu lassen. Dadurch wird „kein Vertrauensverhältnis“ gestört. Im Gegenteil: Sie wissen jetzt ja, daß die NK-Abrechnung OK war. Auch im nächsten Jahr sollten Sie die NK-Abrechnung wieder kontrollieren. Dazu hat der VM sogar die Pflicht, Ihnen alle ORIGINALbeläge zur Einsicht bereit zu halten (mitnehmen dürfen Sie die aber nicht. Aber Sie können sich in aller Ruhe alles abschreiben, was Sie interessiert!) Denn:„Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser“, sagte schon der Politiker Vladimir Ilyich Lenin…

GrußMK

Hallo!

Vorab, ich weiß nicht mit welchem Hilfsmittel man den Text der Frage im Fließtext eintragen kann. Das sollte man aber bleiben lassen. Eine Zumutung beim Lesen !

Das ist doch ein gutes Angebot, man kann also früher raus, wenn es einem in der Wohnung nicht mehr gefallen sollte.

Ein Kündigung ist das nicht, nicht mal eine Androhung einer solchen. Sie wäre auch nicht zulässig, wenn man die NK-Rechnung verspätet zahlt. Ob es überhaupt verspätet war wäre zu prüfen. Mieter hat natürlich das Recht, Abrechnung in angemessener Frist prüfen zu lassen. Allerdings sollte das länger dauern, müsste man „Zahlung unter Vorbehalt“ leisten um nicht in Verzug zu geraten.
Das mag hier m.E. evtl. schon so gewesen sein, denn da gingen ja einige Wochen ins Land.

Das ist eben nur ein freches Schreiben an einen aufmüpfigen Mieter, der sich erdreistet hatte, eine Abrechnung prüfen zu lassen bevor er sie begleicht.
Was wäre erst gewesen, wenn Mieter beim Vermieter die Originalrechnungen hätte einsehen wollen ?

MfG
duck313

Hallo Eisenbrenner,

alle umlegbaren Nebenkosten sind vom Vermieter einzeln aufzulisten  und außerdem sollte der Umrechnungsschlüssel für alle Mieter beigefügt sein, damit Sie Ihren Anteil aus dieser Abrechnung klar erkennen können.
Sehr häufig ist das aber nicht der Fall und deshalb ist eine Rechnungsüberprüfung durchaus angebracht und auch rechtmäßig.
Da man im Allgemeinen die Nachzahlung in den nächsten 30 Tagen nach Rechnungserhalt
tätigt, dieses sich aber in Ihrem Fall doch erheblich länger hinzog als geplant, wäre zunächst eine Teilzahlung vorteilhaft gewesen, mit dem Hinweis auf Zahlung der Restsumme nach eingehender Überprüfung.
Allerdings bedeutet die dadurch verspätete Zahlung nicht, dass hierdurch ein Kündigungsrecht erstanden wäre, zumal ja inzwischen gezahlt wurde.
Legen Sie also gegen diese Kündigung mittels Einschreiben und Rückschein Einspruch ein und dann hat sich die Sache erledigt.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Gegen welche Kündigung?

vnA

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