Aus religiösen Gründen besitzen wir kein Fernsehen oder
Radio. Ich zahle auch keine GEZ Gebühren. Mein Vermieter berechnet mir aber Kabelanschlußgebühren von € 143,88 in der Nebenkostenabrechnung.Ist das richtig oder brauche ich das nicht zuzahlen?
Hallo,
es ist unabhängig ob aus religiösen oder anderen Gründen
kein Fernsehn geschaut wird oder Radio gehört - der
Kabelanschluss ist vorhanden. Es ist schwierig und sehr
kostenintensiv, diesen so zurück bauen zu lassen, dass
eine Begründetheit zur Zahlung der Kabelgebühren
entfällt, zual eine Mehrheitsentscheidung der
Eigentümergemeinschaft - genau gesagt ein einheitlicher
Beschluss aller Eigentümer notwendig wäre, um dieses
durchzuführen, dass Sie alleine keine Kabelgebühren
zahlen müssen. Ich gehe davon aus, dass diese Kosten wie
alle anderen Betriebskosten auch in der
Teilungserklärung festgehalten sind und somit nicht
eigenmächtig vom Mieter, erst recht nicht gegen den
Willen des Vermieters gestrichen werden dürfen.
Es ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten im
Mietvertrag gemäß der Anlage II der
Betriebskostenverordnung definiert sind und somit auch
von Ihnen als Mieter zu tragen sind.
Dies ist keine Rechtsberatung und soll auch nicht als
solche verstanden werden - ich gebe lediglich mein
Wissen nach der erlernten und aus aktueller Literatur
und Presse bekannten Gesetzgebung und Rechtsprechung
wieder. In Zweifelsfalle ist bitte ein Rechtsanwalt oder
eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen,
J.L.
Hi Mieter,
Schauen Sie doch einmal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/9…
Wenn im Mietvertrag der Posten Kabelgebühren auftaucht, hat wahrscheinlich der Vermieter einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen.
Dann sind Sie verpflichtet zu zahlen. Das werden Sie dann auch unterschrieben haben!
(Ähnlich, wenn ein Aufzug da ist und Sie immer nur die Treppe benutzen…Die Aufzugswartung wird auch berechnet!)
MfG
Mary
Hallo es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag
vereinbart ist, wenn es dort aufgelistet ist, ist es eigentlich auch umlagefähig. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter mal die Rechnung zeigen. Kabelfernsehen zahlt der Vermieter pro Wohnung, damit müsste die Anzahl der Wohnung auf der Rechnung erkennbar sein. Der Vermieter könnte beim Anbieter den Antrag stellen, dass für eine Wohnung der Anschluss gekappt wird, wäre aber eine Kulanzentscheidung des Vermieters.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt
www.info-nebenkosten.de
Hey, ja klar muß die Kabelgebühren bezahlt werden. Einfacher Grund:Theoretisch hast du die Möglichkeit den Kabelanschluß zu Nutzen!!!Es spielt da keine Rolle ob du Tv Schaust oder nicht.
Lg Steffen
Hallo Mieterxx1,
es sind (auch wenn kein Fernseher genutzt wird) diese Nebenkosten zu zahlen.
Beste Grüße
Kocki
Aus religiösen Gründen besitzen wir kein Fernsehen oder
Radio. Ich zahle auch keine GEZ Gebühren. Mein Vermieter
berechnet mir aber Kabelanschlußgebühren von € 143,88 in der
Nebenkostenabrechnung.Ist das richtig oder brauche ich das
nicht zuzahlen?
sorry,
aber hier kann ich dir leide nicht weiterhelfen.
gruß
mahema
Aus religiösen Gründen besitzen wir kein Fernsehen oder
Radio. Ich zahle auch keine GEZ Gebühren. Mein Vermieter
berechnet mir aber Kabelanschlußgebühren von € 143,88 in der
Nebenkostenabrechnung.Ist das richtig oder brauche ich das
nicht zuzahlen?