Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter klagen?

Ich habe im April 2007 die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2000 - 2006 erhalten (Jährliche Abrechnung 01.01 - 31.12.) Eine Aufforderung zur Zahlung habe ich nie erhalten und dementsprechend auch nicht gezahlt. Sind diese alten Forderungen verjährt? Die NK für 2008 habe ich April 2009 erhalten, jedoch ohne die von mir gewünschten Belege zur Einsichtnahme und Prüfung. Eine Aufforderung zur Zahlung ging ebenfalls nicht bei mir ein. Desweiteren sind Fehler in der NK Abrechnung (Stellplatz für KFZ berechnet, dabei inkl. im Mietvertrag vereinbart). Die Nebenkostenabrechnung für 2009 soll uns in den nächsten Tagen übergeben werden.
Meine Frage ist, kann der Vermieter die Jahre 2000 - 2007 noch einklagen? Und wie liegt die Rechtslage bei der Abrechnung für 2008, da mir die Belege nicht zur Einsicht kopiert wurden? Die Nebenkostenabrechnung für 2009 ist klar, das diese noch zu zahlen ist.
Die Kündigung für die Wohnung ist bereits raus, da wir zwischenzeitlich etwas neues gefunden haben.
Vielen Dank für Antworten

hallo moonlinght_one,
leider kann ich dir hier nicht helfen, an deiner stelle würde ich gleich einen anwalt aufsuchen wie es hier rechtlich aussieht.
gruß
mahema

Hallo Moonligt_one,
nach insgesamt 3 Jahren, ab Ende des NK-Abrechnungsjahres, laufen alle Fristen aus!!
D.h. bei dir, bis 2006 sind die Fristen abgelaufen.

Weiter ist zu beachten, ob von dir jeweils schriftlich ein Widerspruch geltend gemacht wurde. Ergänzend zur NK-Abrechnung muss seitens des Vermieters KEINE Zahlungsaufforderung bei dir eingehen, sondern aus der NK-Abrechnung muss hervorgehen, ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben zu überweisen ist.

Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung hast du nach Eingang der NK-Abrechnung 12 Monate Zeit, § 556 Abs.3 S.5 BGB. Nach Ablauf dieser Frist kannst du Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, du hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, § 556 Abs.3 S.6 BGB. Zudem müssen wie schon gesagt deine erhobenen Einwendungen ausreichend bestimmt und konkret sein. Zu beachten ist aber, dass die Nebenkostenabrechnung nicht erst nach Ablauf dieser 12 Monate zur Zahlung fällig ist, sondern gemäß § 286 Abs.3 BGB bereits 30 Tage nach Zugang.
Hier kann man es so machen, dass die strittigen NK nicht mit überwiesen werden.
D.h. vermutlich, dass für die NK 2008 noch heute Widerspruch eingelegt werden kann, vorausgesetzt der Eingang der NK war nach dem 11.4.2008.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Moonlight_one,
ich habe gerade gesehen, dass ich im lezten Satz einen Tippfehler bei der Jahresangabe hatte. Richtig muss es heißen:
„D.h. vermutlich, dass für die NK 2008 noch heute Widerspruch eingelegt werden kann, vorausgesetzt der Eingang der NK war nach dem 11.4.2009.“

Sorry und Gruß
Kocki

Die Abrechnungen ab 2000 sind längst verjährt,
du müsstest nur das vom Vorjahr bezahlen.

Der Vermieter MUSS dir entweder die Kopien der Rechnungen schicken oder dir ein Termin geben, wo du dir die Rechnungen einsehen kannst.

Hallo moonlight_one,

die im April 2007 erhaltene Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2000 bis 2006, waren schon bis auf das Kalenderjahr 2006 verjährt, denn der Vermieter kann nur bis zum 31.12. des Folgejahres die Nebenkostenabrechnung beanspruchen.
Das heißt im Klartext, dass die Abrechnungen 2000 bis 2005 bereits verjährt waren und damit nicht mehr zu zahlen sind.
Die Abrechnung für 2006 hätten Sie allerdings begleichen müssen, dafür bedarf es keiner extra Zahlungsaufforderung.
Wenn diese Abrechnung Ihrer Meinung nach nicht in Ordnung war, dann hätten Sie dagegen innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Rechnung Einspruch erheben müssen, was Sie augenscheinlich nicht getan haben und damit müssen Sie für 2006 zahlen.
Für 2008 wurde Ihnen die Abrechnung im April 2009 zugestellt.
Auch hierfür bedarf es keiner extra Aufforderung zur Zahlung.
Wenn der Vermieter Ihnen keine Einsicht in die Rechnungsbelege gewährt, dann können Sie das beanstanden und zwar möglichst mit Einschreiben und Rückschein, damit Sie den Nachweis Ihres Einspruches belegen können.
Ich komme also zu dem Ergebnis, dass weder der Vermieter, noch Sie als Mieter hier korrekt gehandelt haben und damit sollten Sie sofort den richtigen Weg
beschreiten und entweder einen Mieterschutzverein oder einen Anwalt für Mietrecht konsultieren, sonst wird das nichts.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hey, nein das geht nicht. Der Vermieter kann nur ein Jahr abrechnen also bei dir 01.01.2009-31.12.2009. Alles danach hat er Pech Gehabt!!! Das weiß er auch. Viele versuchen es Trotzdem mal, wenn einer von 10Zahlen tut ist er doch Glücklich & es hat sich gelohnt.
Lg Marco

Hallo Moonlight,

Für die Jahre 2000-2006 muss nichts mehr nachgezahlt werden.
Zu der NKA 2008: Wurde ein schriftlicher Einspruch eingelegt wg. der
Stellplatzkosten?
Die Einsicht in die Original-Belege muss jeweils beantragt werden. Das geht nicht
automatisch auf mündlich geäußerten Wunsch. Ist dies aber schriftlich geschehen:

„Der Anspruch auf Betriebskostennachzahlung ist nicht fällig, solange der
Vermieter nicht die verlangte vollständige Einsicht in die Originalbelege der
Abrechnung gewährt hat.“
(AG Siegburg, Urteil vom 17.05.1991 - 9 C 549/90) WM 91, 598
s. auch § 259 BGB, § 4 MHG

Ist in einer Rechnung kein Zahlungsziel genannt, musst zwar gezahlt werde (die
Rechnung wird dadurch nicht hinfällig!), aber der Zahlungszeitpunkt kann erst
einmal selbst festgelegt werden. Der Gläubiger kann den Mieter wegen des
fehlenden Zahlungsziels nicht in Verzug setzen oder dir Mahngebühren
berechnen. Er muss die Forderung erst einmal mit Zahlungsfrist anmahnen.
Ansonsten gibt es selbstverständlich ein Recht auf Kopien der
Originalrechnungen. Der Vermieter darf für diese Kopien aber eine
verhältnismäßige Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.

Soweit ersteeinmal.

LG
Mary

Hallo,
die Nebenkostenabrechnungen für 2000-2007 sind verjährt.
Die Abrechnung für 2008 nicht, da Du sie 2009 erhalten hast.
Er muss Dir auch keine Kopien schicken.
Du kannst sie aber bei ihm zu Hause einsehen oder ihn bitten, dass er Dir die Kopien unter Kostenerstattung zuschickt. Muss er aber nicht. Wohnt er denn weiter weg, so das Du nicht hin kannst?
Auf jeden Fall muss die Abrechnung verständlich und richtig sein.
Solltet ihr euch nicht einigen können, musst Du wohl Rechtsbeistand haben.
Vielleicht bist Du ja Rechtsschutzversichert.
Du kannst die Abrechnung auch beim Mieterschutzbund überprüfen lassen.
Viele Grüße