Nebenkostenabrechnung _ keine Zahlungspflicht

Guten Tag,

was, wenn ein Mieter im Jan. 2010 erklaert, dass sein Anwalt meinet, dass fuer die Nebenkostenabrechnung von 2008 (die der Mieter im Okt.2009 erahlten hat) keine Zahlungspflicht besteht, weil die Rechnung nicht „ausreichend ist“. (nebenkostenrechnung wurde von Privatperson erstellt, die sich lediglich im Internet etwas in die Materie eingelesen hatte).

Vielen Dank und freundliche Gruesse, G.D.

3 Möglichkeiten
Hallo,

lediglich im Internet etwas in die Materie eingelesen hatte).

Variante A - im Internet weiterlesen
Variante B - eigenen Anwalt einschalten
Variante C - alles so lassen und warten was kommt

Christian

ne richtige abrechnung erstellen lassen

Danke, aber ist es denn jetzt noch moeglich eine professionell erstellte Rechnung nachzureichen?
Wenn der Abrechnungszzeitraum in 2008 liegt?

Einzelfallprüfung
ohne weiteren Text

Christian

Hallo,

hier unter Ausschlussfrist und Abrechnungsfehler steht näheres.
http://www.hierberlin.de/index.php?site=berichte_det…

Was genau unter „nicht ausreichend“ zu verstehen ist, kann nicht beurteilt werden. Aber vielleicht gibt der Link Hinweise.

TM