… Versicherungsbeiträge doppelt abgerechnet werden.Meine Vermieterin hat eine andere Brandversicherung abgeschlossen, aber die alte Versicherung lief noch weiter, bis die Kündigungszeit abgelaufen war. Kann Sie jetzt eigentlich beide Beiträge in der Nebenkostenabrechnung auflisten?
Hallo G-Peter,
verbindlich kann ich dir das nicht sagen.
Meine Meinung ist aber, dass geringfügige Überschreitungen / Doppelversicherung von bis zu 3 Monaten zu akzeptieren sind. Jedoch bei mehr als 3 Monaten sind sie nicht akzeptabel.
Bitte lass dir das z.B. vom Mieterbund oder von einem Rechtsanwalt bestätigen und dann ggf. begründeten Einspruch per Einschreiben/Rückschein dem Vermieter zustellen.
Beste Grüße
Kocki
Hallo GPeter,
ein klares Nein zu Ihrer Anfrage.
Wenn die Vermieterin eine andere Brandversicherung abgeschlossen hat, die eventuell sogar preisgünstiger ist, dann muss das den Mietern in zukünftigen Nebenkostenabrechnungen zugute kommen und wenn die neue Brandversicherung etwas höher liegt, dann erhöhen sich auch für die Mieter die entsprechenden Anteile.
Auf keinen Fall müssen die Mieter diese Versicherung 2x bezahlen, denn wenn man diese Versicherung wechselt, dann musste die Vermieterin diese fristgemäß kündigen und die neue Versicherung schließt sich dann an.
Prüfen Sie doch einmal die Gesamtsummen beider Brandversicherungen, denn es kann ja sein, dass vielleicht die alte Versicherung für die ersten 6 Monate des Abrechnungszeitraumes berechnet wurde und die neue Versicherung für die letzten 6 Monate.
Das währe rechtens, aber dann dürfen auch nur jeweils 2x die halbe Jahresrechnung angesetzt werden.
Entscheidend ist, dass Sie für die 12 Abrechnungsmonate nur 1x diese Anteil-Gebühr entrichten müssen, ganz gleich wie oft diese Versicherung gewechselt wird.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Ich schließe mich der Antwort von Heinz Brassel an.
Gruß
Mary