Hallo,
hatte diese Frage schon gestern gepostet
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/1433415/…
Hier noch ein paar Erläuterung meinerseits:
1.) In der Wohneinheit wohne nur ich mit meiner Familie, im Haus gibt es 4 Wohneinheiten.
Bisher wurden für das Haus unter dem Posten Küche 400€ angesetzt und auf die einzelnen Wohneinheiten umgelegt (je 100€), in diesem Jahr sind die Kosten auf 1600€ angewachsen (sprich 400€ je Mieteinheit).
Die Küche wurde nicht ausgewechselt / renoviert oder erneuert.
2.) Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen Einheitsmietvertrag von der Firma Zweckform (Einheitsmietvertrag 2873) mit Stand 05/05. Der Mietvertrag wurde 04/06 geschlossen.
3.) Unter §1 Mietsache ist folgendes Vermerkt:
Vermietet werden im Hause (ADRESSE) folgende Räume, 4Zimmer; 1Abstellkammer; 1Küche; 2 Flur; 1Bad mit WC zur Benutzung als Wohnräume, sonstige Nutzung: Einbauküche
Ich gehe nach den Antworten auf den Post von gestern davon aus, dass die Abrechnung zumindest teilweise falsch ist, da die Küchennutzung durch die Miete bereits abgegolten ist. (Werde aber natürlich trotzdem rechtlichen Beistand einholen).
Frage wäre jetzt noch, ob die Kosten der vergangen Jahre (da habe ich jeweils 100€ gezahlt) zurückforderbar sind?
Nochmals Danke für euer Feedback
MueKE