Nebenkostenabrechnung Küche vervierfacht

Hallo,
Habe meine Nebenkostenabrechnung geprüft und folgendes festgestellt:

Der Vermieter hat bislang immer 400€ küchennutzung / 4 Haushalte angesetzt, macht 100€ pro Partei.
Dieses Jahr wurde der Betrag ohne Ankündigung mit 1600€ angesetzt, mein Anteil steigt also von 100 auf 400€

  1. Frage: ist eine solche Erhöhung einfach möglich? Es wurde keine Küche ausgetauscht

  2. Frage: Ist die Berechnung eigentlich rechtens, da die Küche doch über die Wohnungsmiete bezahlt wird?

Thx für Feedback

Hallo Mueke,
immer wieder bin ich erstaunt, was es alles gibt! So lässt sich wohl der Vermieter die eingbaute Küche bezahlen… Ist denn im Mietvertrag die Küchennutzung als Nebenkosten mit einem gesonderten Betrag aufgeführt? Wenn nicht, ist sie selbstverständlich im normalen Mietpreis enthalten. Dementsprechend erübrigt sich auch die Frage um die Zulässigkeit einer Erhöhung. (Jedes Jahr ist die Küche mehr abgenutzt, eher sollte sich der Betrag verringern. falls darüber etwas im Vertrag steht…)
M.E. ist hier schriftlich Einspruch einzulegen. Bitte erkundige Dich noch einmal beim örtlichen Mieterschutzbund. Der Mietgliedsbeitrag wird sich sehr schnell armortisieren. Vielleicht sollte die ganze Nebenkostenabrechnung mal überprüft werden!!!

Viele Grüße
Mary

Hallo MueKe,

es gibt immer wieder etwas Neues. Eine solche Vereinbarung ist mir noch nicht begegnet. Ich kann nicht beurteilen, ob eine solche vereinbarung ungültig oder gar nichtig ist. Die rechtlichen Konsequenzen kann ich nicht beurteilen. Da brauchen Sie einen Fachmann (Mieterverein, Verbraucherzentrale oder Fachanwalt).

Eine Vereinbarung über eine Küchennutzungsgebühr gehört nicht in die Betriebskosten (s. Betriebskostenverordnung im Internet) und kann auch nicht als solche behandelt werden. Üblicherweise stecken solche Kosten in der Nettokaltmiete.

Da Sie offenbar die Zahlung im Mietvertrag vereinbart haben, kann der Vermieter die Pauschale nicht einfach heraufsetzen. Vertrag ist Vertrag, es bedarf also einer Vertragsänderung, der beide Seiten zustimmen müssen.

Prüfen Sie bitte Ihren Mietvertrag. Wo sind die Küchenkosten genannt?
Widersprechen Sie der Abrechnung wegen des Fehlers schriftlich und kürzen Sie eine ggf. gefordete Nachzahlung entsprechend bzw. fordern Sie zuviel bezahlte Betriebskosten zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Was steht im Mietvertrag?? Normaler Weise ist im möblierten Wohnraum auch die Küche mit in den Möbeln und Kaltmiete, kann aber auch separat angegeben werden, also nachsehen und wenn es das nicht gibt: NACHRAGN
Hat er nur vergessen durch zu teilen?ß Also Brief schreiben und um Aufklärung bitten und bis dahin nur den alten Anteil bezahlen!!! Nicht den neuen!!

Hallo Mueke,

die Rubrik „Küchennutzung“ gehört zwar offiziell nicht zu den üblichen umlegbaren Nebenkosten, aber ich gehe davon aus, dass man das im Mietvertrag oder einem Beiblatt entsprechend festgeschrieben hat.
Wenn hier eine Erhöhung der Kosten gegenüber dem festgesetzten Betrag stattfinden soll(hier ja sogar um 400%), dann muss der Vermieter das rechtzeitig ankündigen(mindestens 3 Monate vorher)und dann muss er auch offenlegen,warum eine solche Erhöhung stattfinden muss.
Unter den vorgegebenen Umständen sollten Sie diese überhöhte Forderung erst einmal verweigern und den Vermieter auf diese Sachlage ansprechen und das bitte unbedingt schriftlich.
Nach dessen Antwort,die ebenfalls schriftlich erforderlich ist, sollten Sie dann entsprechend handeln und gegebenenfalls einen Mieterschutzverein oder einen Anwalt für Mietrecht konsultieren,unter Vorlage aller Dokumente.
Wenn Ihre Darlegungen so richtig sind, dann hat der Vermieter mit seiner Forderung keine Chance.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo,
leide rist mir Ihre Fragestellung nicht ganz klar geworden. Handelt es sich um eine WG mit 4 Personen, die jewiels einen separaten Mietvertrag haben, also separat bezahlen?
Es gibt eine Küche, die von allen 4 Mietern benutzt wird???
Wenn dem so ist, dann ist es nicht rechtens, dass die Kosten für die Küchennutzung so drastisch erhöht werdne, schon gar nicht erlaubt ist es, diese Kosten ohne vorherige Ankündigung den Mietern gegenüber (drei Monate vorher)zu erhöhen! Also müssen Sie das auch nicht bezahlen, Sie sollten allerdings schriftlich gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen, ganz wichtig. Und nach Möglichkeit sollten die anderen 3 Mieter das auch tun.
Gruß, Zita

Hallo Mürke,

hier ist ihr Mietvertrag entscheident. Dort muss beschrieben sein, wie eine vom Vermieter gestellte Kücheneinrichtung berechnet wird.
Gibt es dafür keine Regelung im Mietvertrag, dann könnte man das „Gewohnheitsrecht“ durch geübte Praxis der letzten Jahre heranziehen und nur den Betrag akzeptieren, der in den letzten Jahren dafür gezahlt wurde.
Man kann aber auch der Meinung sein, wenn im Mietvertrag darüber nichts steht, gar nichts für die Nutzung zu zahlen.

Natürlich kann man vom Vermieter verlangen, die Berechnung der Küchennutzung (was ist Basis, was ist der Grund für die Erhöhung, wie wird der Betrag von 1600 Euro gebildet, etc.) schriftlich zu verlangen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo!
Hier bleiben viele Fragen offen um ihre korrekt zu beantworten.
Was steht denn in Ihrem Mietvertrag? Wird die Küchennutzung mit einem Extra-Betrag -außer Miete- ausgewiesen. Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?
Wenn nein, ist auch keine Extrazahlung nötig.
Eine Erhöhung von Kosten, egal welcher Art, ist in diesem Umfang nicht möglich.
L.G.

Nein, das ist nicht gerechtfertigt. Wenn die Küche schon im Mietpreis schon drin gewesen Ist, gibt es überhaubt keinen Grund die Kosten so dermassen hochzuheben