Wohnt der mit Mieter mit seinem Vermieter gemeinsam in einem Zweifamilienhaus, darf er den Abrechnungszeitraum der NK länger als 12 Monate wählen? Und kann das auch beim Auszug gelten?
Passus im Mietvertrag:
„Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Nebenkostenabrechnung für die
Mietwohnung nicht sogleich nach seinem Auszug, sondern erst zusammen mit
der Gesamtjahresnebenkostenabrechnung für das Haus erstellt wird“.
Muss sich ein Vermieter nicht auch an die Heizkostenverordnung halten? Vermieter sagt, es gäbe hier eine Ausnahme, wenn Vermieter zusammen mit Mieter in einem Zweifamilienhaus wohnen.
Würde gerne immer nach 12 Monaten abgerechnet haben.
grüsse
Meganly
Hallo Meganly,
Wohnt der mit Mieter mit seinem Vermieter gemeinsam in einem
Zweifamilienhaus, darf er den Abrechnungszeitraum der NK
länger als 12 Monate wählen? Und kann das auch beim Auszug
gelten?
nein.
Passus im Mietvertrag:
„Der Mieter ist damit einverstanden, dass die
Nebenkostenabrechnung für die
Mietwohnung nicht sogleich nach seinem Auszug, sondern erst
zusammen mit
der Gesamtjahresnebenkostenabrechnung für das Haus erstellt
wird“.
Diese Klausel ist ok (wenn auch überflüssig). Sie besagt nicht, dass der Abrechnungszeitraum über 12 Monate betragen soll. Zählerstände zur verbrauchsabhängigen Berechnung müssen natürlich aufgenommen und bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
Muss sich ein Vermieter nicht auch an die Heizkostenverordnung
halten? Vermieter sagt, es gäbe hier eine Ausnahme, wenn
Vermieter zusammen mit Mieter in einem Zweifamilienhaus
wohnen.
Richtig, von der Heizkostenverordnung kann abgewichen werden. Das ergibt sich aus § 2 HeizkostenV (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__2.html).
Gruß
Joschi
Der Passus im Mietvertrag:
„Der Mieter ist damit einverstanden, dass die
Nebenkostenabrechnung für die
Mietwohnung nicht sogleich nach seinem Auszug, sondern erst
zusammen mit
der Gesamtjahresnebenkostenabrechnung für das Haus erstellt
wird“.
War schon so gemeint die 12 Monate Abrechnungsdauer bei meinem Auszug auf 14 Monate zu verlängern. Somit will er sich vermutlich 2 NK-Abrechnungen ersparen.
Darf er das? Oder muss er zuerst 12 Monate abrechnen und nach Auszug, extra für die 2 Monate mir eine neue NK-Abrechnung erstellen?
Wie gesagt, meine Vermieter beruft sich auf den § 2 der HeizkostenV.
grüsse
Meganly