Nebenkostenabrechnung Mieterwechsel Personentage

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich muss eine Nebenkostenabrechnung machen. In dem Jahr gab es einen Mieterwechsel und in der ersten Phase haben erst 3 dann 2 Personen in der Wohnung gewohnt. Dann gab es einen Monat Leerstand, den Rest des Jahres wurde die Wohnung von 2 Personen bewohnt.
Die Heizkosten habe ich von der Hausverwaltung separiert bekommen. Das ist also kein Problem. Nun stellt sich mir die Frage wie ich die anderen Posten wie zum Beispiel Haftpflichtversicherung, Strassenreinigung, Grundsteuer, Hausmeister und so weiter verrechnen muss. Am Schlüssigsten scheint die Abrechnung nach Personentagen. Ich habe von der Hausverwaltung eine Abrechnung über das komplette Jahr bekommen.
Besten Dank im voraus.

Hallo fordprefectiv,

wie eine solche Abrechnung entstehen muss und der Weg dorthin,ist nach der Eintragung im Mietvertrag vorzunehmen.
In unseren Mietverträgen werden alle Positionen nach der qm Wohnfläche berechnet, mit ein paar Ausnahmen.
Der Wasserverbrauch sollte über Zwischenzähler genau messbar sein, aber in einigen Häusern sind diese Zähler noch nicht vorhanden und dann sollte man diese Rubrik nach Personentagen abrechnen.
Das Gleiche gilt für den Hausstrom(Allgemeinstrom)
eventuell auch für einen Personenaufzug.
Alle anderen Positionen sind nach der qm Zahl aufzuteilen.
Es ist für jeden Abrechnungszeitraum ein Nebenkosten-Abrechnungsschlüssel anzulegen, aus dem jeder Mieter genau erkennen kann, welche Anleile seine Wohnung an der Gesamtabrechnung hat.

  1. Beginn des Abrechnungszeitraumes 3 Personen, die sich bald auf 2 Personen reduzierten.
  2. Den Leerstand der Wohnung hat der Vermieter zu tragen und zwar so, als sei diese Wohnung mit 1 Person belegt.
  3. Neubelegung durch 2 Personen bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
    Es liegen also für die Gesamtabrechnung 12 Monate zu Grunde.
    Ausrechnen unter 1. wie lange waren es 3 Personen und wie lange waren es 2 Personen?
    Zu 2. Leerstand den genauen Zeitraum berechnen mit
    1 Person und dem Vermieter zuordnen.
    Zu 3. Die restlichen Monate dem Mieter mit den 2 Personen zuordnen.
    Nun alle Anteile ausrechnen und fertig ist diese Rechnung.
    Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Hr. Heinz Brassel,

danke für die ausführliche Antwort. Sie hilft mir zu einem grossen Teil weiter.
liege ich denn richtig in der Annahme dass ich alle Kosten bis auf die extra abgerechneten Heizkosten nach Personentagen abrechnen sollte, da ich von der Hausverwaltung eine Abrechnung für das komplette Jahr bekommen habe. Nur die Heizkosten sind durch eine Zwischenablesung ermittelt worden.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.

Fordprefectiv

Hallo fordprefectiv,

es kommt darauf an, was im Mietvertrag festgelegt wurde.
Wenn nach qm abgerechnet wird, kann man das nicht nach Personentagen machen, denn das ergibt dann andere Ergebnisse.
Die qm-Angabe der Wohnung muss für den genutzten Zeitraum des Mieters aus den Gesamtkosten der jeweiligen Position für die 12 Monate herausgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

Hallo fordperfectiv,

genau! Die Abrechnung nach Personentagen ist hier angebracht. Für den Leerstand ist eine eigene Abrechnung zu machen! Ebenfalls nach Personentagen.

Gruß

Mary