Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal eine Frage zum Mietrecht und ich hoffe, Sie können etwas Licht ins Dunkel bringen.
Sachverhalt:
Mietverhältnis bestand vom 1.6.2003-31.07.2009. In diesem Zeitraum wurden Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2004 und 2007 vom Vermieter erstellt. Abrechnung 2004 war fehlerhaft und die Nachzahlung wurde mit dieser Einrede nicht bezahlt. Vermieter forderte die Zahlung danach nie wieder an. Abrechnung 2007 ebenfalls fehlerhaft und kam am 3.1.2009, war verjährt, wurde auch nicht gezahlt. Fehlende Abrechnungen sollen nun über den gerichtlichen Weg (da Vermieter außergerichtlich nicht reagiert) zusammen mit einer hinterlegten Kaution angefordert werden. Es ist zu erwarten, dass Vermieter versuchen wird seinerseits mit (aus Mietersicht unberechtigten) Forderungen aus Renovierung nach Auszug aufzurechnen.
Wäre es evtl.besser, die Nebenkostenabrechnungen in einem gesonderten Verfahren einzufordern, Kaution extra? Ich meine das im Hinblick auf eine mögliche Aufrechnung…Da der Vermieter ja eine gesetzliche Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten hat, dürfe doch das Risiko des Mieters auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben, gering sein, oder?
Kann der Vermieter überhaupt mit bereits verjährten Nebenkostenabrechnungen aufrechnen. Mit Forderungen aus der Renovierung könnte er das ja glaube ich auch nach Ablauf der 6 Monate,oder?
In welchem Fall müßte der Mieter auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt tragen?
Danke für Ihre Geduld und die Antwort.
MfG Corinna