Nebenkostenabrechnung / Mietkaution / Prozess

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da mal eine Frage zum Mietrecht und ich hoffe, Sie können etwas Licht ins Dunkel bringen.
Sachverhalt:
Mietverhältnis bestand vom 1.6.2003-31.07.2009. In diesem Zeitraum wurden Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2004 und 2007 vom Vermieter erstellt. Abrechnung 2004 war fehlerhaft und die Nachzahlung wurde mit dieser Einrede nicht bezahlt. Vermieter forderte die Zahlung danach nie wieder an. Abrechnung 2007 ebenfalls fehlerhaft und kam am 3.1.2009, war verjährt, wurde auch nicht gezahlt. Fehlende Abrechnungen sollen nun über den gerichtlichen Weg (da Vermieter außergerichtlich nicht reagiert) zusammen mit einer hinterlegten Kaution angefordert werden. Es ist zu erwarten, dass Vermieter versuchen wird seinerseits mit (aus Mietersicht unberechtigten) Forderungen aus Renovierung nach Auszug aufzurechnen.

Wäre es evtl.besser, die Nebenkostenabrechnungen in einem gesonderten Verfahren einzufordern, Kaution extra? Ich meine das im Hinblick auf eine mögliche Aufrechnung…Da der Vermieter ja eine gesetzliche Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten hat, dürfe doch das Risiko des Mieters auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben, gering sein, oder?
Kann der Vermieter überhaupt mit bereits verjährten Nebenkostenabrechnungen aufrechnen. Mit Forderungen aus der Renovierung könnte er das ja glaube ich auch nach Ablauf der 6 Monate,oder?

In welchem Fall müßte der Mieter auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt tragen?

Danke für Ihre Geduld und die Antwort.
MfG Corinna

Er trägt die Gerichtskosten in jedem Falle es Unterliegens. Klagen Sie schlicht auf Herausgabe der Kaution. - Scheint kein besonders „heller“ Vermieter zu sein!

Hallo Corinna,

ich würde alle Fragen in einem Verfahren klären. Deine Ansprüche sind ja
anscheinend einfach darzulegen. Laß ihn ruhig seine unberechtigten Forderungen
vorbringen in einem Verfahren, in dem sich dem Gericht durch den schlampigen
Umgang mit den Nebenkosten zeigt, was für ein Typ Vermieter das ist.

Der Vermieter muss weiterhin abrechnen. Wenn sich ein Guthaben ergibt, muss er
es dir auszahlen. Eine Nachzahlung kann er außer bei der Abrechnung für 2009
nirgendwo mehr einfordern. Die sind verjährt.

Die Kosten für den gegnerischen Anwalt musst du tragen, wenn du verlierst. Im
Hinblick auf die Betriebskosten scheint mir das ausgeschlossen. Bei den
Renovierungsforderungen kommt es darauf an, ob sie bestehen. Die Aufrechnung
mit der Kaution bliebe ihm trotz Ablaufs der 6 Monate möglich. Wenn er das erst
im Prozess macht könntest du aber die Hauptsache für erledigt erklären mit der
Folge, dass er zwar gewinnt, aber trotzdem die Kosten tragen muss.

Nimm dir einen Anwalt.

Dankeschön, dass werde ich dann wohl auch machen.

LG

Hallo Corinna,

ich würde alle Fragen in einem Verfahren klären. Deine
Ansprüche sind ja
anscheinend einfach darzulegen. Laß ihn ruhig seine
unberechtigten Forderungen
vorbringen in einem Verfahren, in dem sich dem Gericht durch
den schlampigen
Umgang mit den Nebenkosten zeigt, was für ein Typ Vermieter
das ist.

Der Vermieter muss weiterhin abrechnen. Wenn sich ein Guthaben
ergibt, muss er
es dir auszahlen. Eine Nachzahlung kann er außer bei der
Abrechnung für 2009
nirgendwo mehr einfordern. Die sind verjährt.

Die Kosten für den gegnerischen Anwalt musst du tragen, wenn
du verlierst. Im
Hinblick auf die Betriebskosten scheint mir das
ausgeschlossen. Bei den
Renovierungsforderungen kommt es darauf an, ob sie bestehen.
Die Aufrechnung
mit der Kaution bliebe ihm trotz Ablaufs der 6 Monate möglich.
Wenn er das erst
im Prozess macht könntest du aber die Hauptsache für erledigt
erklären mit der
Folge, dass er zwar gewinnt, aber trotzdem die Kosten tragen
muss.

Nimm dir einen Anwalt.