Nebenkostenabrechnung Mietwhg. steht 9 Mte. aus!

Hallo!

Vor neun Monaten bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen, in der ich 1 3/4 Jahre gewohnt habe. Es handelte sich hierbei um einen Erstbezug.

Das nach dem ersten Jahr die Nebenkostenabrechnung nicht kam, fand ich noch nicht sehr verwunderlich. Jetzt wohne ich schon lange in einer neuen Wohnung und habe die Abrechnung für beide Jahre immer noch nicht. Ich habe schon mehrfach angemahnt, daß diese fehlt.

Meine Fragen:

  1. Wann verjähren solche Zahlungen?
  2. Kann ich Zinsen verlangen, wenn der Vermieter die Rückzahlung so lange versäumt? (Ich bin nämlich überzeugt, daß ich einiges zurück bekomme)
  3. Gibt es irgendwelche Vorschriften, wie oft man als (Ex-)Mieter anmahnen muß?

Für Eure Mühe herzlichen Dank!
Liane

Hallo,

Vor neun Monaten bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen, in
der ich 1 3/4 Jahre gewohnt habe. Es handelte sich hierbei um
einen Erstbezug.

Das nach dem ersten Jahr die Nebenkostenabrechnung nicht kam,
fand ich noch nicht sehr verwunderlich. Jetzt wohne ich schon
lange in einer neuen Wohnung und habe die Abrechnung für beide
Jahre immer noch nicht. Ich habe schon mehrfach angemahnt, daß
diese fehlt.

Meine Fragen:

  1. Wann verjähren solche Zahlungen?

nach vier Jahren

  1. Kann ich Zinsen verlangen, wenn der Vermieter die
    Rückzahlung so lange versäumt? (Ich bin nämlich überzeugt, daß
    ich einiges zurück bekomme)

nein.leider stehen Dir keine Zinsen zu

  1. Gibt es irgendwelche Vorschriften, wie oft man als
    (Ex-)Mieter anmahnen muß?

Nein, aber Du solltest nunmehr schriftlich - per Einwurf-Einschreiben die Abrechnung verlangen, einen Termin setzen, bis wann diese vorgelegt werden muss und androhen, wenn die Abrechnung nicht eingeht, würdest Du Klage einreichen zur Erstellung der Abrechnung. Weise den Vermieter ruhig hin, dass die Kosten von ihm zu tragen sind.

Gruss Günter