Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage.
Ich bin im Oktober 2003 in einer wohnung eingezogen.
Für 2003 und 2004 habe ich eine Nebenkostenabrechnung bekommen wo ich nachzahlen sollte. Dieses habe ich gemacht. Und gleich höheren abschlag bezahlt. Ich bin am 31.8.2007 ausgezogen.
Ich habe mir die zählerstände aufgeschrieben.
Jetzt sagte mir ein bekannter das ich mein letzten Vermirter anschreiben sol wegen den nebenkostenabrechnung von 2005 - 31.8.2007. Da ich noch keine bekommen habe.
Nun meine Frage???
-Kann ich das noch obwohl ich schon über 2jahre ausgezogen bin?.
-Kann ich kopien von den behörden bekommen, weil beim letzten mal ich nur 1 zettel bekommen habe?
-Was ist bei nachzahlungen muss ich die begleichen?
dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung nach Kenntnissen der Rechtslage.
Eine Nebenkostenabrechnung ist zu erstellen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Wirtschaftsjahres. Unterstellen wir also Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr, dann ist die Abrechnung 2007 bis spätestens 31.12.2008 dem Mieter zuzustellen (in Deinem Fall auch nur eine zeitanteilige Abrechnung). Danach kann die Abrechnung zwar auch noch zugestellt werden, jedoch nur noch zum Vorteil des Mieters - sprich, sofern eine Nachzahlung durch den Mieter zustande kommt, ist diese verjährt, ist aber eine Rückzahlung an den Mieter zustande gekommen, so bleibt eine dreijährige Verjährungsfrist übrig. Diese muss aber fällig gestellt werden, sprich, der Eigentümer muss die Abrechnung erstellen, sofern diese erstellt ist, ist ein Zahlungstermin innerhalb eines Monats nach erstellung und zustellung der Abrechnung festzulegen. Wenn dann der Vermieter nicht zahlt, kann man diese konkrete Zahl fällig stellen und hat drei jahre Zeit, um sie einzutreiben, ggf. ein Titel aufstellen zu lassen (Mahnung, Titel, Pfändung, 30 Jahre Frist).
Dies bedeutet für 2007 ist die Abrechnung bis 31.12.2008 zu erstellen, dann beginnt die dreijährige Frist bis 31.12.2011. Für 2006 entsprechend 31.12.2010 (auf jeden Fall mal versuchen, es kann ja auch sein, dass unterm Strich auch eine Nachzahlung raus kommt und dann ist der Sachverhalt sowieso zu deinem Vorteil erledigt). Für 2005 sehe ich persönlich die Sache als vorbei und verpasst, und zwar um genau (stand heute, 08.01.2010) um 8 Tage.
Für mich stellt sich die Frage, kann die Vorauszahlung so hoch gewesen sein, dass sich der Aufwand lohnt? Die Aufforderung für die Erstellung der Abrechnung kann noch mit einem Einschreiben abgegolten werden, aber dann die Amtsgerichtsgebühren, ggf. Rechtsanwaltskosten für einen möglichen Betrag unter 100,- € und die Zeit, die dafür investiert wird.
Ein Versuch für die zwei Jahre ist es auf jeden Fall mal Wert, ggf. mal interessehalber anfragen, wie es denn bei 2005 ausgeschaut hätte, vielleicht ist der Eigentümer/Vermieter so „kulant“ und gibt darüber Auskunft.
Hallo,
für die Erstellung der Nebenkosten hat der Vermieter gesetzliche Fristen zu wahren. Bis einschließlich 2004 wurden die Nebenkosten abgerechnet. Laut Ihrem Schreiben fehlen die Jahre 2005-2006-und 2007. Für diese Jahrgänge sind die Fristen inzwischen abgelaufen. Das heisst, der Vermieter kann keine Nachforderungen mehr an Sie stellen. Das enbindet ihn aber nicht davon die Nebenkosten für die vergangenen Jahre abzurechnen. Bei einer eventuellen Nachforderung müssen Sie laut Gesetzt nicht mehr bezahlen da Ihr Vermieter die Fristen versäumt hat. Für das Jahr 2007 war der Fristablauf bereits am 31.12.2008. Das heisst allerdings nicht, dass der Vermieter Ihnen Rückzahlungen auch nicht mehr erstatten muss. Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich, per Einschreiben und mit Fristsetzung auf die Jahre 2005-2006-und 2007 abzurechnen. Da Ihr Vermieter sich bis jetzt noch nicht gemeldet hat, nehme ich an,dass er Ihnen Nebenkosten zurück erstatten muss.Wenn Sie noch Fragen haben melden Sie sich noch einmal.
Freundliche Grüße Memorys