Hallo,
Man nehme Folgende Situation an:
Beim Auszug aus der Wohnung bietet der Vermieter eine pauschale Vorableistung für die zu erwartenden Nebenkosten an. Das Angebot wird von den Mietern angenommen und der vereinbarte Betrag bezahlt. Die Zahlung wird auf dem Übergabeprotokoll durch den Vermieter per Unterschrift bestätig. Auf dem Protokoll wird dazu Handschriftlich etwa folgender Satz eingetragen:
„Die Nebenkosten wurden mit € XX,- vollständig beglichen.“
Zum Ende des Abrechnugszeitraums bekäme der Mieter trotzdem eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung. Der Betrag ist größer als die Vorableistung.
Wäre so eine „Klausel“ auf dem Übergabeprotokoll irgendwie rechtskräftig oder müssten die Mieter die Nachzahlung leisten?
Danke für eure Antworten
MfG
Christian