Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo,

Man nehme Folgende Situation an:

Beim Auszug aus der Wohnung bietet der Vermieter eine pauschale Vorableistung für die zu erwartenden Nebenkosten an. Das Angebot wird von den Mietern angenommen und der vereinbarte Betrag bezahlt. Die Zahlung wird auf dem Übergabeprotokoll durch den Vermieter per Unterschrift bestätig. Auf dem Protokoll wird dazu Handschriftlich etwa folgender Satz eingetragen:
„Die Nebenkosten wurden mit € XX,- vollständig beglichen.“
Zum Ende des Abrechnugszeitraums bekäme der Mieter trotzdem eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung. Der Betrag ist größer als die Vorableistung.
Wäre so eine „Klausel“ auf dem Übergabeprotokoll irgendwie rechtskräftig oder müssten die Mieter die Nachzahlung leisten?

Danke für eure Antworten

MfG
Christian

Müsste wohl letztendlich geprüft werden, Christian.

Da die Nebenkosten ein durchlaufender Posten sind und oft erst sehr viel später konkret berechnet werden können, stellt sich hier die Frage, ob der Vermieter auf eine konkrete Berechnung verzichtet hat oder ob er lediglich die Vorauszahlung bestätigt hat.

Beides geht aus der Formulierung so wie zitiert nicht eindeutig hervor, aber nur eines von beidem kann gemeint gewesen sein.

Also bleibt es im Zweifelsfall der Beurteilung eines Gerichts überlassen.

Gruß!

Horst