Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo,
folgende Frage:
Mieter A hat ordnungsgemäß zum 31.03. des Jahres (Beispiel) seine Wohnung gekündigt und ist nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen. Bis wann kann er die Nebenkostenabrechnung für die Monate Januar, Feburar und März verlangen, bzw. bis wann muss der Vermieter diese erstellt haben?

Mit freundlichem Gruss

bis 12 monate nach ende der abrechnungsperiode. wenn die dem kalenderjahr entspricht muss die abrechnung bis zum 31.12.2012 vorliegen

Das bedeutet für die Abrechnung des Kalenderjahres 2011 kann sich der Vermieter bis zum 31.12.2012 Zeit lassen?!

ja owt
nix