Hallo,
folgende Frage:
Mieter A hat ordnungsgemäß zum 31.03. des Jahres (Beispiel) seine Wohnung gekündigt und ist nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen. Bis wann kann er die Nebenkostenabrechnung für die Monate Januar, Feburar und März verlangen, bzw. bis wann muss der Vermieter diese erstellt haben?
Mit freundlichem Gruss