Hallo Leute!
Ich habe heute von meinem Ex-Vermieter eine Nebenkostenabrechnung über 391,88€ bekommen.
Ich muss dazu sagen:
Ich bin am 31.07.2011 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.Ich habe mal gerade 10 Monate mit meinem Freund dort gewohnt.
Der Brief hat ein Datum vom 31.12.2011,der Umschlag vom 15.03.2012 und heute (16.03.2012)war er im meinem Briefkasten.Wir haben Monatlich eine Nebenkostenpauschale von 130€ bezahlt.Außerdem hatten wir im Winter in dieser Wohnung einen Defekt an den Heizungsrohren und der ganze Keller stand unter Wasser.(Auch eine menge Wasser das jetzt mit auf der Abrechnung steht,wofür wir aber nichts können)
Meine Frage jetzt, kann der Vermieter diese Abrechnung jetzt noch geltend machen?
Ich habe gehört (von einer anderen Vermieterin)das der „alte“ Vermieter maximal 3 Monate nach Auszug aus der Wohnung die Abrechnung vorlegen bzw zuschicken muss.
Stimmt das?
Ich hoffe meine Frage ist zu verstehen?!
Mfg und danke schon mal für die Antworten!
Manuela
Hallo Manuela,
- Dein Vermieter hätte Dir die Nebenkostenrechnung auch erst am 31.12.2012 zustellen können. Sie ist absolut in der Frist - eher früh zugestellt! (Spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Der ist i.d.R vom 1.1.-31.12.2011, also Eingang der NKA 2011 bis zum 32.12.2012 rechtens.) Auch ein Auszug ändert nichts an dieser Terminierung!
- Die Höhe der Nachzahlung ist in Anbetracht der exorbitant gestiegen Energiekosten schon als normal anzusehen… kommt natürlich immer auf die Größe/Zustand der Wohnung und die Höhe der Vorauszahlungen an. Aber i.d.R. mussten alle kräftig nachzahlen.
Gruß am Abend
Mary
Hallo,
die Frist beträgt 1 Jahr. Allerdings könnt ihr der Abrechnung widersprechen, schriftlich/Einschreiben mit Rückschein.
Ihr hättet auch die Miete kürzen können.
Viele Grüße
Llissy
hallo,
selbstverständlich kann er heute einen nk-nachschlag verlangen - wenn es stimmt! Sie haben das recht, die original rechnungen einzusehen - und diese mit dem mieterverein zu besprechen.
hier kann diese frage nicht weiter beantwortet werden, sorry.
viel glück,
udo
Hallo Bunny,
Frage halbwegs verständlich, Details fehlen.
Abrechnung für welchen Zeitraum? Zur überschlägigen Prüfung: in der Großstadt sind 3€ brutto kalt pro m² nicht unüblich, welche Positionen zweifelst du also an?
Du hast ein Recht, die einzelnen Rechnungen zu überprüfen, falls eine persönliche Überprüfung nicht möglich ist, muß Die der VM Kopien der Rechnungen zukommen lassen (gegen Unkostenerstattung - hier können die einzelnen Kopien erstaunliche Kosten verursachen).
Das ist auf jeden Fall eine Detailprüfung, die auf diesem Wege nicht erfolgen kann, such Dir bitte kompetente HIlfe in Deiner Nähe.
Mit bestem Gruß
Hallo Manuela,
das stimmt nicht. Für die Nebenkostenabrechnung hat der VM 12 Monate Zeit (je nach Abrechnungszyklus. Wenn also im dezember abgerechnet wird, könnte der VM auch erst im Dezember diesen Jahres die Abrechnung vorlegen. Das hat mit dem Auszugsdatum nichts zu tun.), auch bei Auszug. Dass heisst, die Abrechnung ging euch pünktlich zu.
Wenn ihr meint, dass die Abrechnung zu hoch ist, müsst ihr euch mit dem VM in Verbindung setzen und Einsicht in die Unterlagen verlangen (oder Kopien auf eure KOsten).
Schönes Wochenende.
Gruß Moochi
Hallo Corsabbunny86, Hallo Manuela,
da Sie Ende Juli 2011 ausgezogen sind, der Vermieter aber erst nach Abschluss des Berechnungsjahres(in der Regel ist das das Kalenderjahr) eine genaue Abrechnung erstellen kann, muss diese Abrechnung Ihnen vor Ablauf des Folgejahres 2012 zugestellt sein.
Das Recht liegt also eindeutig auf der Seite des Vermieters und damit ist hoffentlich Ihr Frage beantwortet.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Hallo Manuela, erstmal stellt sich die Frage, wie groß war die Wohnung, haben die 130€ monatlich gereicht. Man rechne noch den aktuellen Daten mit 2,19 € kalt + 1,00€ Heizung. Zweitens wenn Sie am 31.07.2011 ausgezogen sind, hat der Vermieter zeit Ihnen die Abrechnung bis 31.12.2012 zu zusenden, wenn er das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode nutzt. Drittens wenn durch einen Defekt Wasserverlust auf getreten ist, muss der Vermieter den Verlust von den Wasserkosten in der Abrechnung abziehen. Am besten Sie gehen in Widerspruch gegen die Abrechnung und lassen sich dabei z.B. erklären
ob der Verlust berücksichtigt wurde.
Ihr Info-nebenkosten.de Team
Leider kann ich dir darauf keine Antwort geben.
sorry
Barbara Natzschka
hallo manuela, also zunächst hast du da was flasches gehört mit der abrechnung. der vermieter hat genau ein jahr zeit, die abrechnung zu machen und diese dir dann auch zu übergeben.es kommt auch noch dazu, was er f+r einen zeitraum berechnet,es muss immer ein volles jahr sein, meistens ist das vom 1.1.bis 31.12. eines jahres,aber es könnte auch von oktober bis oktober sein. und danach hat der vermieter ein jahr lang zeit, die abrechnung dir zu geben. ist dieses jaher um ur einen tag überschritten, dann muss man nix nachzahlen,jedoch wenn man geld zurück bekommt , erhält man es noch . und was das wasser betrifft, da ist der vermieter im unrecht, denn wenn der wasserverbrauch nicht durch deine schuld verursacht wurde, dann ist das vermietersache und er kann es dir nicht in rechnung stellen. deswegen musst du schnellstens in widerspruch gehen und die abrechnung anmahnen, bzw. der vermieter muss sie korrigieren.ich hoffe, ich konnte dir helfen. lg.
Hallo! Das mit den drei Monaten stimmt nicht. Der Vermieter hat ein Jahr Zeit. Zumindestens bis die Jährliche Abrechnung fon den Energielieferanten (die zum Stichtag erfolgt, zum 31.12. oder zum 31.04.) gemacht worden ist. Danach erlischt die Forderung. Also die Abrechnung ist Koreckt. Was aber des Schadens im Keller betrifft? Ich denke da müssen Sie sich mal mit den anderen Mieter in Verbindung setzen. Wenn alle solche erhöhte Nebenkosten erhalten haben, dann hat der Vermieter offensichtlich die Kosten für das Wasser an Mieter verteilt. Das dürfte er nicht. Er hat normalerweise eine Zu und Abwasserversicherung, die in solchen Fällen den Schaden ausgleicht. Es kann natürlich sein, daß die von außen kommende Ablesefirma automatisch den Gesammtverbrauch auf alle Mieter umgelegt hat. Mal mit anderen Mieter reden. Was anderes fällt mit nicht ein. Hoffe geholfen zu haben.
Hallo Leute!
Ich habe heute von meinem Ex-Vermieter eine
Nebenkostenabrechnung über 391,88€ bekommen.
Ich muss dazu sagen:
Ich bin am 31.07.2011 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.Ich
habe mal gerade 10 Monate mit meinem Freund dort gewohnt.
Der Brief hat ein Datum vom 31.12.2011,der Umschlag vom
15.03.2012 und heute (16.03.2012)war er im meinem
Briefkasten.Wir haben Monatlich eine Nebenkostenpauschale von
130€ bezahlt.Außerdem hatten wir im Winter in dieser Wohnung
einen Defekt an den Heizungsrohren und der ganze Keller stand
unter Wasser.(Auch eine menge Wasser das jetzt mit auf der
Abrechnung steht,wofür wir aber nichts können)
Meine Frage jetzt, kann der Vermieter diese Abrechnung jetzt
noch geltend machen?
Ich habe gehört (von einer anderen Vermieterin)das der „alte“
Vermieter maximal 3 Monate nach Auszug aus der Wohnung die
Abrechnung vorlegen bzw zuschicken muss.
Stimmt das?
Ich hoffe meine Frage ist zu verstehen?!
Mfg und danke schon mal für die Antworten!
Manuela
Hallo Corsabbunny86,
der Vermieter hat nach Ende des Nebenkostenzeitraums, üblich ist das Kalenderjahr, ein Jahr Zeit dir die Nebenkostenabrechnung zu zu stellen. D.h. konkret bei dir bis zum 31.12.2012.
Beste Grüße
Kocki
Hallo,
in jedem Fall ist die Zustellung innerhalb der Frist erfolgt. Heißt: die Abrechnung ist rechtzeitig zugestellt.
Zumindest was den Posten „Wasser“ angeht, könnte der Verbrauch angezweifelt werden. Wir setzen aufs Jahr gerechnet derzeit 40 m³ (Kubikmeter) pro Person an.
Warum der Brief falsch datiert ist, erschließt sich uns nicht.
Viele Grüße
JB
Hallo Manuela,
also soweit ich weiss, hat der Vermieter ein Jahr Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Also die Abrechnung für 2011 spätestens bis 31.12.2012. In wie fern er jedoch Kosten, die aus dem Wasserschaden entstanden sind auf dich umlegen darf, kann ich nicht sagen. Meinem persönlichen Empfinden nach, denke ich jedoch, dass man das rausrechnen sollte, sofern man diese Menge abschätzen kann.
Viele Grüße!