Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hi,
wir sind vor etwa 1 Monat umgezogen. Immer, wenn wir von unsere (jetzt Ex-)Vermieterin eine Nebenkostenabrechnung verlangt haben, sagte die, das geht so ziemlich null auf null mit unsere Pauschale auf. Kein Problem. Jetzt kommt sie plötzlich mit Nebenkostenabrechnungen und verlangt eine Nachzahlung. Meine Frage: Wie lange in die Vergangenheit hinein darf sie die Nachzahlungen verlangen? Müssen wir das zahlen? Unsere Kaution rückt sie übrigens auch nicht raus.

Gruß, die Elbin

Hallo,

Euch kann der Vermieter derzeit bis rückwirkend vier Jahre die Nebenkostenabrechnung übergeben. Ob allerdings hier die Abrechnung bis zum Auszug erstellt ist - weil dies zufällig der Zeitraum der Abrechnung war - oder erst im Dezember die Abrechnung erstellt werden kann, hast Du nicht erklärt. Wenn es aber so ist, dass noch eine Abrechnung für 2002 erfolgt und hier eine Nachforderung zu erwarten ist, kann der Vermieter einen Teil der Kaution zurückhalten.

Sollte bei Auszug kein Mangel oder keine Schäden vorgelegen haben, könnt ihr vom Vermieter einen Teil der Kaution verlangen. Die Juristen gehen davon aus, dass ausser in Ausnahmefällen sechs Monate nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Kaution abzurechnen ist.

Gruss Günter

wir sind vor etwa 1 Monat umgezogen. Immer, wenn wir von
unsere (jetzt Ex-)Vermieterin eine Nebenkostenabrechnung
verlangt haben, sagte die, das geht so ziemlich null auf null
mit unsere Pauschale auf. Kein Problem. Jetzt kommt sie
plötzlich mit Nebenkostenabrechnungen und verlangt eine
Nachzahlung. Meine Frage: Wie lange in die Vergangenheit
hinein darf sie die Nachzahlungen verlangen? Müssen wir das
zahlen? Unsere Kaution rückt sie übrigens auch nicht raus.

Gruß, die Elbin