Hallo
Hallo liebe Fachleute!
Folgende Situation: nach einem Wohnungskauf Mitte April (das
Geld ist zu diesem Zeitpunkt geflossen
Der Eigentumsübergang wäre der Zeitpunkt, der im Notarvertrag angegeben wäre. Meist verschiebt sich der Übergang, wenn unpünktlich gezhalt wurde. Die Folgen aus einer unpünktlichen Zahlung trägt der Verursacher.
und der Käufer kam
daher auch erst dann in die Wohnung)
auch logisch
musste der Käufer die
Nebenkosten für den gesamten April zahlen mit Hinweis von der
Hausverwaltungsgesellschaft, dass sich der Käufer selber darum
kümmern müsse die Hälfte der Kosten vom Verkäufer von April zu
bekommen.
Kommt auf das Zahlungsziel an und ob dies getroffen wurde. S. o.
Ferner kam noch der Hinweis, dass die gesamte
Nebenkostenabrechnung für 2010 von den Käufern „eingetrieben“
werden muss. D.h. nicht die Hausverwaltungsgesellschaft
kümmert sich darum, sondern der Käufer soll das tun??
Angenommen der Käufer (K) hat Mitte April den Eigentumsübergang im Notarvertrag vereinbart (eher ungewöhlich, da meist Monatsübergänge genommen werden), dann wäre der K auch ab dann für die Kaufsache zuständig und muß die Kosten tragen, wenn nichts anderes im Notarvertrag steht.
Angenommen der K wäre schuld am verspäteten Übergang der Wohnung, trägt der K auch alle Kosten daraus, auch fehlede Nebenkosten, weil hier ein Schadensersatzanspruch für die übrigen Eigentümergesellschaft besteht. Der VK kann auch nicht dafür und wäre ebenfall zu entschädigen. Wenn dort solange ein M wohnte und nicht bezahlte, so springt wohl der K ein. Der K kann sich dies vom M wiedergeschafen. Bezahlte der M an den Verkäufer (VK), so kann der K versuchen das Geld vom VM zu bekommen.
Die Hausverwaltung wird sich aber an den K halten, weil dieser der neue Anprechpartner und Eignetümer wäre. Der K müßte sich also um sein ausstehendes Geld kümmern nicht der Verwalter. Der Verwalter würde diesen Auftrag evetuell übernehemn, dann aber gegen Auftrag und Bezahlung.
Finde
ich sehr fraglich, da der Käufer vor Mitte April nichts mit
der Wohnung zu tun hat.
hmm, s. o.
Meine Fragen sind: Ist das rechtens,
dass die Verwaltungsgesellschaft das so machen kann?
kommt darauf an s. o.
Oder ist
das pure Bequemlichkeit?
Der Verwalter hält sich an den Eigentümer…
an wen den sonst? WEnn der neue Eigentümer K keine Verfehlung hat, kann der K die Forderungen der Verwaltung zurückweisen.
Es kann ja auch wirklich Probleme
geben, wenn der Verkäufer nicht zahlt und es ist ja nicht
einzusehen, dass der Käufer dafür büßen muss, indem er in
Vorkasse tritt.
Wenn der Eigentumsübergang planmäßig nach Notarvertrag erfolgte, so wäre hier auch der VK für seine Zeit zuständig.
So ist es nämlich von der Verwaltung gemeint:
der Käufer zahlt alles und holt es sich wieder.
kommt darauf an
Freue mich auf eure Antworten.
Gruß, Fluse
vlg MC