Nebenkostenabrechnung nach Eigentümerwechsel

Hallo,
ich hab da mal eine etwas knifflige aber hoffentlich lösbare Frage:
Ich miete seit 2002 einen Raum für meine Gymnastikstunden. Dort zahlte ich meine Miete und die Nebenkosten. Dann gab es 12-2006 einen Eigentümerwechsel und ich überwies die Miete usw. an den neuen Vermieter. Der neue Vermieter verlangt nunmehr eine Nachzahlung, da er gleich Anfang 2007 nochmal Heizöl nachkaufen musste, was eigentlich der alte Vermieter noch 2006 hätte machen müssen, da er ja meine Nebenkosten für 2006 erhalten hatte. Hat der alte Eigentümer nicht die bereits von mir gezahlten Nebenkosten an den neuen Eigentümer zu übergeben? Der alte Eigentümer hat für 2006 keine Abrechnung mit mir gemacht. Jetzt hoffe ich mal nicht, dass alles verjährt ist?
Hat da jemand eine Idee?
Liebe Grüße
Katja

Hallo Katja,

zunächst möchte ich Ihnen einmal den Modus des Abrechnungszeitraumes näher bringen.
Dieser gilt immer für genau 12 Monate und wird in der Regel für das Kalenderjahr vom 01.Januar bis zum 31.Dezember abgerechnet.
Es gibt aber auch Vermieter die einen anderen Zeitraum wählen z.B. vom 01.Juli bis zum 30.Juni des Folgejahres oder ähnlich, aber immer sind es genau 12 Monate.
Ich lege jetzt einmal den häufigsten Abrechnungszeitraum, also das Kalenderjahr zu Grunde.
Da der Vermieter für die Abrechnung immer genau 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes hat, musste Ihnen die Abrechnung für das Kalenderjahr 2009 bis zum 31.Dezember 2010 vorliegen.
Danach ist alles verjährt und vorausgegangene Jahre sind für Sie nicht mehr zu beachten.
Für das Kalenderjahr 2010 hat er also noch einen Abrechnungszeitraum bis zum 31.Dezember 2011.

Ob nun der Besitzer gewechselt hat oder nicht, kann Ihnen egel sein, denn diese Verrechnungen müssen die
die Vermieter unter sich klären.
Für Sie gilt nur der von mir oben beschriebene Zeitraum und daran halten Sie sich,dann sind Sie auf der sicheren Seite.

In der Hoffnung, Ihnen hier eine kleine Hilfestellung gegeben zu haben, verbleibe ich

Mit Herzlichen Grüßen

Heinz Brassel

Hallo Heinz Brassel,
vielen lieben Dank für die fixe Antwort!
Ok, dann bin ich einigermaßen beruhigt. Ich werde dann also dem Vermieter schreiben, dass er die „zusätzliche“ Heizöllieferung aus 2007 dem alten Eigentümer zahlen lassen muss, da die beiden eine Verrechnung meiner gezahlten Nebenkosten hätten machen müssen. Ich hoffe das geht so klar…
Also, nochmals vielen lieben Dank!
Liebe Grüße
Katja

Hallo,

ich hab da mal eine etwas knifflige aber hoffentlich lösbare
Frage:

Ich miete seit 2002 einen Raum für meine Gymnastikstunden.
Dort zahlte ich meine Miete und die Nebenkosten. Dann gab es
12-2006 einen Eigentümerwechsel und ich überwies die Miete
usw. an den neuen Vermieter. Der neue Vermieter verlangt
nunmehr eine Nachzahlung, da er gleich Anfang 2007 nochmal
Heizöl nachkaufen musste, was eigentlich der alte Vermieter
noch 2006 hätte machen müssen, da er ja meine Nebenkosten für
2006 erhalten hatte. Hat der alte Eigentümer nicht die bereits
von mir gezahlten Nebenkosten an den neuen Eigentümer zu
übergeben? Der alte Eigentümer hat für 2006 keine Abrechnung
mit mir gemacht. Jetzt hoffe ich mal nicht, dass alles
verjährt ist?

Hat da jemand eine Idee?

Liebe Grüße

Katja

Warum soll der alte Eigentümer das Heizöl noch kaufen? Gekauft wird, wenn der Tank leer ist. Das wird bei der Heizkostenabrechnung alles korrekt (normalerweise) berücksichtigt. Anfangsbestand/Endbestand eines Jahres.
Die Abrechung 2006 kannst Du leider abschminken. Ist am 31.12.2010 verjährt.
Gruss