Nebenkostenabrechnung nach Eigentümerwechsel

Hallo zusammen,

leider kann mir kleiner von den Experten im Recht-Forum helfen, darum frage ich mal bei Euch nach:

kann mir jemand genau sagen, ob der alte Eigentümer oder der neue Eigentümer eines zum 1. Februar 01 mit Nutzen, Gefahr und Lasten übergebenen Mietshauses die Nebenkostenabrechnung für das ganze Jahr 2000 und den Januar 2001 machen muß?

Im Kaufvertrag steht keine Regelung außer der normalen Formulierung, daß alles übergeht. Kann es mietrechtliche Vorschriften geben oder zählt nur der Kaufvertrag?

Kann es sein, daß der alte Eigentümer aus einem Rechtsverhältnis zu den Mietern noch Rückzahlungen an die Mieter übernehmen muß bzw. Nachzahlungen der Mieter einkassieren kann? Kann es sein, daß alter und neuer Eigentümer die Ergebnisse der Nebenkostenabrechnung untereinander ausgleichen müssen? Wo wäre dann dafür die Rechtsgrundlage zu finden??

Vielen Dank im voraus, ratloser Norbert

Ich sehe das so, daß gemäß der Regelung per Vertrag bis zum 01.02.2001 alle Leistungen durch den Verkäufer zu erbringen sind, also auch die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2000.

Dementsprechend ist die Ausgleichung des Hauskontos zum Stichtag 01.02.2001 fällig.

Danke o.T.
Danke