Nebenkostenabrechnung nach einem Jahr erlaubt?

Hallo,

meine Freundin ist am 28.02.2009 zu mir gezogen.
Heute haben wir eine Abrechnung bzw. NAchzahlung erhalten und sollen 76 euro nachzahlen.
Es ist nicht die Welt aber es geht mir hier um das Prinzip.
Laut BGB muss man ja nach mindestens 12 Monaten des Abrechnungszeitraumes die NAchzahlung dem Mieter zukommen lassen.

Ist das jetzt bei uns der Fall oder nicht.
Sie ist ja am 28.02.2009 ausgezogen und heute nach 21 Monatehn bekommen wir eine Nachzahlung.

Bitte um hilfe.

Danke.

Cavus

Es kommt darauf an, wann die Abrechungsperiode geendet hat, nicht das Auszugsdatum ist maßgebend. Wenn die Abrechungsperiode 2009 am 31.12.2009 geendet hat, dann ist die Nachzahlung in Ordnung, denn die Abrechung muss dann bis zum 31.12.2010 bei dir eingegangen sein.

Hallo cavusesco,

mit Ihrer Anfrage kann ich so nichts anfangen.
Der Abrechnungszeitraum geht immer über 12 Monate und in der Regel vom 01.01. bis 31.12. des Jahres.
Es gibt allerdings auch Vermieter, die z.B. vom 01.7.
bis zum 30.06. des Folgejahres abrechnen oder ähnlich.
Von wann bis wann wird bei Ihnen abgerechnet???

Ohne diese Angabe kann ich Ihnen nicht helfen!!!

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo cavusesco,

alles richtig. die NK-Abrechnug für 2009 kann erst nach Ende des Kalenderjahres 2009 erstellt werden! dann hat der Vermieter 12 Monate Zeit die NK-Abrechnung dem Mieter zu geben.
Dies beruht natürlich darauf, dass du bis dahin noch keine NK-Abrechnung für das Jahr 2009 erhalten hast.

Gruß Kocki

Der Abrechnungszeitraum geht wohl vom 1.1.2009 bis 31.12.2009, also muss bis spätestens 31.12.2010 die Abrechnung zugegangen sein. Der Vermieter ist zwar ziemlich spät dran, aber noch völlig korrekt in der Frist.
Ihr müsst wohl zahlen.
Und: freut euch, dass es nur soooo wenig ist!!!
Gruß
Mary

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die Abrechnung für die alte Wohnung der Freundin ist.
Zudem gehe ich mal davon aus, dass der Abrechnungszeitraum der Gesamtabrechnung 01.01. bis 31.12.2009 ist und die Freundin eine zeitanteilige Abrechnung für 01.01. bis 28.02.2009 erhalten hat.

Wenn das alles so zutrifft, ist die Abrechnung fristgerecht:
Ennde des Abrechnungszeitraums 31.12.2009 --> Ende der Frist zur Vorlage der Abrechnung beim Mieter 31.12.2010.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Viele Grüße
Stefan

Hallo,

es kommt auf den Abrechnungszeitraum des Vermieters an. Nutzt der Vermieter das Kalenderjahr, dann ist die Nachforderung noch innerhalb der Frist. Das heißt geht der Abrechnungszeitraum vom 1.1.2009 - 31.12.2009, hat der Vermieter zeit bis 31.12.2010 die Abrechnung zu erstellen. Ob Ihre Freundin am 28.02 oder 31.10. 2009 ausgezogen ist spielt dabei keine Rolle.
www.info-nebenkosten.de
Wir prüfen Ihre Abrechnung auf Grundlage der Zweiten Berechungsverordnung,führen aber selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.

Hallo,

deine mail ist etwas verwirrend, denn du schreibst einmal dass deine Freundin am 28.02.09 eingezogen wäre und unten scxhreibst du, dass sie an dem gleichen Datum ausgezogen wäre ! Ich gehe mal davon aus, dass es nur ein Gedankenfehler war !? Das mit der Abrechnung ist natürlich ziemlich spät, allerdings muss man immer auch sehen wann die Abrechnung ( meist erstellt von einer Hausverwaltung) erstellt wurde.Bei uns ist das z.B. immer erst im Oktober, also nicht zum jahreswechsel !Dann muss der vermieter seinerseits seinem Mieter eine Abrechnung erstellen und erst dann beginnen die 12 Monate. Hat eigentlich der Vermieter gründe angegeben, warum die Abrechnung so spät kommt ? Ihr habt auf jeden Fall das Recht die Nebenkostenabrechnung komplett und korrekt aufgeschlüsselt vorgelegt zu bekommen. Jede position muss nachvollziehbar sein ! Ich hoffe, euch etwas geholfen zu haben.
Schöne Weihnachtszeit noch ,
Gruß Claudia

welcher abrechnungszeitraum ist auf der abrechnung ausgewiesen?
Hallo,

meine Freundin ist am 28.02.2009 zu mir gezogen.
Heute haben wir eine Abrechnung bzw. NAchzahlung erhalten und
sollen 76 euro nachzahlen.
Es ist nicht die Welt aber es geht mir hier um das Prinzip.
Laut BGB muss man ja nach mindestens 12 Monaten des
Abrechnungszeitraumes die NAchzahlung dem Mieter zukommen
lassen.

Ist das jetzt bei uns der Fall oder nicht.
Sie ist ja am 28.02.2009 ausgezogen und heute nach 21 Monatehn
bekommen wir eine Nachzahlung.

Bitte um hilfe.

Danke.

Cavus

Hallo,
leider etwas spät, aber durch eine Umspeicherung war es leider nicht einsehbar.
Festzustellen ist zuerst, welcher Zeitraum der Abrechnungszeitraum ist, dieser beträgt 12 Monate (BGB § 556, Absatz 3). Es kann der Zeitraum vom 01.01. des Jahres bis zum 31.12. des gleichen Jahres sein, aber auch z. B. 31.05. des Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres oder ähnlich.
Ein Einzug oder Auszug einer zusätzlichen Person in der betreffenden Wohnung/Mietobjekt ändert nicht den Abrechnungszeitraum oder den Termin der Zustellung der Abrechnung.
Endet beispielsweise der Abrechnungszeitraum des Vermieters am 30.09. d. Jahres, muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats des Folgejahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zugegangen sein. Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12. d. Jahres muss die Abrechnung ebenfalls bis zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt worden sein.
Und es sind nicht mindestens 12 Monate, sondern tatsächlich 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums von einem Jahr. Es sei denn, der Vermieter konnte aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, die nicht in seinem Verantwortungs- oder Pflichtbereich liegen, die Abrechnung nicht in diesem Zeitraum erstellen und versenden. Aber selbst dann können Vergleichszahlen, die als solche ausgewiesen werden müssen für die Abrechnung herangezogen werden.

Freundliche Grüße,