Hallo,
ist eine Abrechnung der Nebenkosten Pflicht für den Vermieter? Wenn ja, wie oft? Zum ersten Mal nach einem Jahr?
Vielen Dank vorab, bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Hallo,
ist eine Abrechnung der Nebenkosten Pflicht für den Vermieter? Wenn ja, wie oft? Zum ersten Mal nach einem Jahr?
Vielen Dank vorab, bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
ist eine Abrechnung der Nebenkosten Pflicht für den Vermieter? … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write
Ja, wenn
Wenn ja, wie oft?
1 mal jährlich
Zum ersten Mal nach einem Jahr?
Nein, 12 Monate nach Ende des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes. (Wenn Kalenderjahr, 31.12. des Folgejahres.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html (Absatz 3)
Gilt bei Wohnnutzung, bei gewerblicher Nutzung kann es anders geregelt sein.
vnA
Hallo biersteff,
wenn im Mietvertrag keine Sondervereinbarung ( z.B. eine Gesamtpauschale von Miete und Nebenkosten) festgeschrieben wurde, dann gilt der Abrechnungszeitraum von 12 Monaten.
Dieser Zeitraum gilt normalerweise vom 01.01. bis zum 31.12. des Kalenderjahres, kann aber auch in einigen Fällen abweichend sein, z.B. vom 01.07. des laufenden Jahres, bis zum 30.06. des Folgejahres. Auch hier beträgt der Abrechnungszeitraum genau 12 Monate.
Bleiben wir mal bei dem Kalenderjahr und kommen zu folgendem Ergebnis:
Für das Kalenderjahr 2012 muß Ihnen der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12.2013 zugestellt haben, andernfalls verfallen seine möglichen Nachforderungen.
Sollten Sie allerdings bei den monatlichen Vorauszahlungen zuviel gezahlt haben, können Sie diesen Mehrbetrag zurückfordern.
Bleibt also die Feststellung:
Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten beträgt immer genau 12 Monate und bis zu genau 12 Monaten nach Beendigung dieses Zeitraumes muß dem Mieter die Abrechnung hierfür zugestellt sein.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel