ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir haben im September 2010 unsere Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten, die aber komplett fehlerhaft war. Wir haben gleich Widerspruch eingelegt und jetzt eine überarbeitete Abrechnung erhalten, in der teilweise einige Dinge geändert worden sind. Unser Vermieter rechnet sämtliche Kosten (Wasser, Heizung, Strom,Grundsteuer und Versicherungen) darin ab und verteilt diese so wie es ihm wahrscheinlich am besten gefällt. Versicherung und Grundsteuer rechnet er über qm ab, Wasser und Strom rechnet über Personen ab und Heizung per Einheiten.
Wir haben zwar an den Heizungen Zähler dran, aber die funktionieren schon ewig nicht mehr und eigene Wasseruhren haben wir auch aber nur pro Etage. Meines Wissens nach darf er das dann nur über qm abrechnen oder?
Nun meine Fragen:
*Darf er es auf Personen und qm verteilen?
*Zählt ein 1-jähriges Kind als volle Person? (da es ja nicht so viel Wasser brauch, Hauslicht macht es ja auch nicht allein an)
*Wenn Zähler vorhanden sind, muss er die dann nicht auch zur Abrechnung nehmen?
Hallo,
die Abrechnung ist offenbar wieder falsch, also Widerspruch einlegen. Heizkosten und Wasser müssen zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden, der Vermieter ist in einem Mehrfamilienhaus verpflichtet, entsprechende Messgeräte zu installieren. Einen Verbrauch nach Personen abzurechnen ist nicht erlaubt, wäre auch extrem ungerecht, da es ja Leute gibt, die jeden Tag zweimal duschen und andere, die nur einmal pro Woche duschen!
Sie sind sogar berechtigt, wenn Heizung nach qm verteilt wird, ca. 15% von der Abrechnung der Heizkosten abzuziehen!
Also schreiben Sie Ihrem Vermieter entsprechend.
Grüße, Zita
Hallo Infanilu,
das sind ja gleich diverse Fragen. Zu den einzelnen Punkten:
Abrechnung nach m² oder nach Personenzahl ist durchaus ok. Wichtig ist dabei, daß der Vermieter den Abrechnungsmodus nicht nach Belieben kurzfristig ändern kann. Wenn in den vorherigen Jahren nach anderem Modus abgerechnet wurde, dann muß er das auch für das betreffende Jahr machen. Eine Änderung des Abrechnungsmodus muß vor !!! der Abrechnungsperiode (allgemein das Kalenderjahr) schriftlich mitgeteilt werden !!!
Heizungsmeßgeräte: werden die Zählerstände noch abgelesen und welche Bestimmungen gelten für ihr Bundesland? Wenn dort Meßgeräte vorgeschrieben sind, dann ist der Vermieter in der Pflicht, den gestzlichen Zustand herzustellen.
Wasseruhren: Sind in ihrem Bundesland Wohnungswasseruhren vorgeschrieben (in Hamburg ja)? Dann ist auch hier der Vermieter in der Pflicht. Ansonsten wäre zu prüfen, wann die Wasseruhren zuletzt geeicht wurden und ob der Verbrauch je Etage richtig abgelesen und berechnet wurde. Abrechnung ist nach q² oder Personenzahl möglich, siehe oben.
Zu allem ist zu sagen, daß Sie den Mietvertrag und die Abrechnungen vergangener Jahre sowie die Abrechnungsunterlagen des Vermieters (Heizung, Wasser, Strom etc.) prüfen sollten und bei Widersprüchen schriftlich der neuen Abrechnung widersprechen sollten.
Wenn Sie mit dem Vermieter zu einer Neuregelung bzw. Klärung kommen, sollten Sie das schriftlich vereinbaren und als Anlage zum Mietvertrag nehmen.
Wenn sie sich nicht einigen können, dann bleibt vermutlich nur der Gang zum Mieterverein, zur Verbraucherzentrale oder zum Fachanwalt.
Hallo, guten Tag
Haben Sie keinen Mietvertrag? Im Mietvertrag steht alles (soll).Der Vermieter rechnet meiner Ansicht vernünftig ab. Was z.B. braucht 1qm Licht,Wasser, Strom, Müll ? aber die Person verbraucht das.
Ein Kleinkind ist auch eine Person und verbraucht.
Müll,Wasser Strom.
Am besten Sie halten sich an den Mietvertrag.
mit freundlichen Grüßen A.g.
Hallo,
im Mietvertrag steht das es nach dem Anteil der Wohnfläche berechnet wird (§556 a BGB)
Darunter verstehe ich das er alles dann so abrechnen muss oder?
Danke für ihre Antwort
Hallo
Bei Nebenkosten gibt es zwei Unterscheidungspunkte: verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig.
Alles ausser Wasser/Kanal + Heizung + Müll ist verbrauchsunabhängig und wird nach qm abgerechnet.
Kosten wie Wasser, Müll + Heizung sind nach Verbrauch abzurechnen. Also, Uhren ablesen und dann berechnen!
Auch Baby´s + Kleinkinder werden als vollwertige Person berechnet. Für Baby´s braucht man auch viel Wasser, z.B. für Fläschchen, Brei, Baden, usw.
L.G. Jihet
Es zählt immer was im MIETVERTRAG vereinbart war!!!
Also dort nachsehen und wenn die Aufteilung dort ungerecht und falsch ist, dann gilt diese dennoch!! (für beide)
also dort nachsehen!!
Jede Person, ob 90 oder 2 Jahre ist EINE Person!!
Beim Müll macht diese Person um das eine Jahr sogar noch mehr Abfall (Pampers etc!!)
Ich bestelle immer zusätzlich 35 Lieter nur für ein Baby!! und dann mit 3 Jahren wieder den Mülleimer ab!
Nur die Heizung muss er nach Zähler verbrauchsbestimmt (30% qm und 70% Verbrauch oder anders, so wie es im Vertrag steht!!) abrechnen, alles andere MUSS im Vertrag stehen. Wenn nicht, dann kann er das auch nicht abrechnen!
Auch wenn es Wasseruhren gibt, kann dennoch nach Personen Wasser und Abwasser abgerechnet werden, wenn im Vertrag vereinbart.