Nebenkostenabrechnung nach tagen oder auch

… Wochen oder Monate möglich?

Hab irgedwie keine Antwort auf die Frage. Bei Wohnmietverträgen rechne ich taggenau ab, wenn ein Mieter innerhalb des Abrechnungsjahres einzieht oder Auszieht. Das passiert bei mir eigentlich zu Monatswechsel. Theoretisch würde also eine Abgrenzung nach Monaten ausreichen - Also 12 Monate Abrechnungszeiraum und Nutzungszeitraum z.B. 5 Monate. Nur wäre das rechtlich zulässig? Führt ja zu geringen Abweichungen und würde der kaufmännischen Einteilung von 360 Tage das Jahr und 30 Tage der Monat entsprechen.

Vielen Dank!

Hallo MarWi,
bei vielen Kosten, die ohne Abweichungen monatlich abgerechnet werden können (Versicherungen, Müll etc…) kann man das ja auch tun. Da spielt es keine Rolle, ob nun der Monat 30 oder 31 Tage hat.
Relevant wird es bei den Heizkosten. Da solltest Du in jedem Falle die Gradtagstabelle zu Grunde legen:
http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_4713

Gruß

Mary

Hallo,
also die Nebenkostenabrechnung hat immer einen Zeitraum vom 1.1. - 31.12. eines Jahres.
Ist nun ein Mieter am 1.2. eingezogen und zieht am 31.8. wieder aus (egal warum!), dann hat man im darauf folgenden Jahr eine Abrechnung zu machen für diese Zeit.
Das darauf folgende Jahr deshalb, weil man ja erst zum Jahresende die Abrechnungen für den Allgemeinstrom, Gas/Öl, Wasser, Müll etc. erhält.
Und da bei Auszug eines Mieters grundsätzlich immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden muss, wo auch die Zählerstände für Wasser, Gas, Heizung etc. draufstehen muss, kann man dann taggenau die Abrechnung machen.
LG
Hase1

Danke,

die HK werden extern abgerechnet. Es geht mir um die übrigen Kosten und ob es rechtens wäre, diese nicht taggenau, sondern nach anteiligen Monaten abzurechnen. Ist das Sicher dass die Abweichung vom Mieter gezahlt werden müssen wenn nicht taggenau sondern nach anteiligen Monaten abgerechnet wird?

Das isi meine Frage: Dürfte ich 7 von 12 Monate abrechnen oder müssten es 179 von 365 Tagen sein. (Hab die Tage nur überschlagen)?

Normalerweise immer pro Monat.
Ausnahme: Wenn er zum 1.ten eingezogen, aber zum 15. ausgezogen ist(hier wichtig: das Übergabeprotokoll mit Datum!) dann müßte der letzte Monat zur Hälfte berechnet werden!

Das isi meine Frage: Dürfte ich 7 von 12 Monate abrechnen oder
müssten es 179 von 365 Tagen sein. (Hab die Tage nur
überschlagen)?

Hallo MarWi,
monatlich abrechnen ist völlig ok.
Wenn der Mieter z.B. zum 20. d.M. ein- oder auszieht und du damit einverstanden bist, was ich nicht tun würde, dann eben diesen Monat nach Tagen abrechnen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo abrechnungstage gibt es meines Wissens nur bei einem mieterwechsel.

Ansonsten gilt Abrechnung nur nach 12 Monaten oder auch nach 11 Monaten.
Jedoch darf der abrechnungszeitrsum nicht mehr als 12 Monate betragen.

In der Abrechnung sollte schon, 365 Tage oder 366 Tage stehen. Sie sind immer auf der sicheren Seite, wenn Sie bei Nutzerwechsel innerhalb des Jahres nach Tagen abrechnen.

Moin und Danke für die Einschätzung.