… Wochen oder Monate möglich?
Hab irgedwie keine Antwort auf die Frage. Bei Wohnmietverträgen rechne ich taggenau ab, wenn ein Mieter innerhalb des Abrechnungsjahres einzieht oder Auszieht. Das passiert bei mir eigentlich zu Monatswechsel. Theoretisch würde also eine Abgrenzung nach Monaten ausreichen - Also 12 Monate Abrechnungszeiraum und Nutzungszeitraum z.B. 5 Monate. Nur wäre das rechtlich zulässig? Führt ja zu geringen Abweichungen und würde der kaufmännischen Einteilung von 360 Tage das Jahr und 30 Tage der Monat entsprechen.
Vielen Dank!