Hallo,
ich habe folgendes Problem.
letztes Jahr lebte ich mit meinem Exfreund in einer Wohnung zusammen.Wir hatten sie beide gemietet und auch beide gekündigt.
Kurz darauf trennten wir uns. Jetzt steht die Nebenkostenabrechnung vor der Tür und der Vermieter weiß nicht an wen er das Geld überweisen soll.
Seine Eltern hatten damals die Kaution für uns hinterlegt und diese wurde dann für die letzten drei Monatsmieten verrechnet.deshalb bestehen seine Eltern darauf, dass ihnen die Rückerstattung zu steht. Seine und meine Mutter haben damals auch als Bürge unterschrieben.
Steht Ihnen jetzt das ganze Geld zu oder muss der Vermieter halb halb überweisen?
Kann mir da jemand helfen?
Der Vermieter wäre gut beraten, sich für den Fall, dass die Mieter ihm keine gelichlautgende Erklärung überlassen, in der die Ruckzahlung einvernehmlich geregelt ist, beim Amtsgericht einen Hinterlegungsschein zu besorgen und sich damit seiner Verantwortung in der Weise zu entziehen, dass die Mieter dem Gericht gegenüber eine solche Erklärung abeben müssen, wenn sie in den Genuß der Kaution gelangen möchten. Mit der amtlichen Hinterlegeung hat der Vermieter zunächst einmal seiner Pflicht auf Rückzahlung genüge getan.