Das übliche: dies ist keine Rechtsberatung, lediglich
die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung. Im
Bedarfsfalle ist ein Rechtsanwalt oder ein Rechtsberater
zu konsultieren.
Wenn ein Mieter auszieht,bis wann muß der Vermieter die
Nebenkostenabrechnung erstellen?
Nun, es ist gesetzlich vorgesehen, dass eine Abrechnung
innerhalb eines Jahres nach ende der Abrechnungsperiode
erfolgt - als Beispiel also, wenn die Abrechnungsperiode
01.01.-31.12. ist und du zum 31.01.2008 ausziehst, dann
kann dennoch die Abrechnung bis zum 30.12.2009
zugestellt werden.
Wie geht man vor,wenn man nach Erhalt der Abrechnung
sieht,daß
der Ex-Vermieter die Abrechnung falsch abgerechnet
hat.(Zählerstände zu hoch,falsche Vorauszahlung
angegeben
usw.Die Rechnung ist ziemlich überhöht.
Nun, der erste Schritt wäre der Abrechnung zu
widersprechen. Damit gewinnt man schon mal Zeit. Wichtig
aber ist konkret zu begründen, was und warum
widersprochen wird.
Der Mieter X hat die Zählerstände nach dem Leerräumen
der
Wohnung zwar für sich schriftlich erfasst,hat es aber
versäumt,sich das vom Vermieter bestätigen zu lassen.
Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe auch keinen
Stand der
Zähler protokolliert.
Wie ist hier die Rechtslage?
Muss der Vermieter die Zählerstände beweisen oder der
Mieter?
Wie geht man in diesem Fall vor?
Dazu gibt es meines wissens nach keine Gesetzgebung,
weil man davon ausgeht, dass es einfach von sich aus so
geschieht und eine gerechte Abrechnung statt findet.
In dem vorliegenden Fall hat der Vermieter schon
vorgelegt, nun ist der Mieter an der Reihe das Gegenteil
zu beweisen. Hier empfehle ich einen Rechtsanwalt zu
konsultieren. Die Frage ist, ob der überhöhte Betrag so
hoch ist, dass sich dieser Kostenaufwand auch lohnt.