Nebenkostenabrechnung nach verkauf

Ich habe zum 28. Februar 2009 eine 2 Jahre leerstehende Eigentumswohnung verkauft. Obwohl die Verwaltung der Wohnung darüber Bescheid wusste, wurden Heizung und Wasser nicht abgelesen (Kein Verbrauch in den letzten Jahren). Nun bekam ich eine Nebenkostenabrechnung geschätzt und soll anteilig für 2 Monate die Heiz- und Wasserkosten des neuen Mieters übernehmen. Vom Verwalter bekam ich die Aussage, ich hätte selber den Ableseservice beauftragen müssen.

Ich denke da hat er Recht. Man haftet für die Kosten bis zur Grundbuchumschreibung. Die ist sicherlich noch nicht gewesen. Der Kaufvertrag vereinbarte Termin gilt nur zwischen Küfer und Verkäufer. Fall sie das geregelt haben klnnen sie die Kosten an Ihn weiter belasten.
Gruß K.P.M

Hallo,
die Aussage Ihres Verwalters stimmt leider - es sei denn, Sie haben ihn beauftragt, die Zwischenablesung vornehmen zu lassen. Von sich alleine aus macht der Verwalter das nicht, da Ihnen hierdurch Kosten entstehen. Viele Eigentümer wollen aus dem Grund keine Zwischenablesung. Außerdem sind die Heizkosten meistens in 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskostne aufgeteilt, so dass Sie die Grundkosten auf jeden Fall tragen müssen.
Auf der Rückseite der Heizkostenabrechnung steht immer ein Aufteilungsschlüssel nach Monaten, wonach Sie den geschätzten Verbrauch der einzelnen Monate selbst ermitteln können. Hat der Verwalter so abgerechnet oder einfach die Heizkosten durch 12 Monate geteilt?? Dies wäre falsch.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!

Normalerweise wird zwischen Verkäufer und Käufer eine Übergabe gemacht, bei dem entweder die Zählerstände selber abgelesen werden und der Verwaltung mitgeteilt werden, oder aber der Verkäufer beauftragt die Heizkostenfirma für eine Zwischenablesung.

Sofern keine Zwischenablesung erfolgt ist, gibt es zwei Möglichkeiten den Jahresverbrauch aufzuteilen, entweder - wie vermutlich bei Ihnen erfolgt - nach Gradtagszahlen oder aber nach dem Vorjahresverbrauch, welches in Ihrem Fall die sinnvollere Lösung gewesen wäre. Sofern die Hausverwaltung in der Nutzerliste, welche an die Heizkostenfirma versendet wird bei Ihnen bis Ende Februar 2009 hingegangen ist, und die Wohnugn mit LEERSTAND gekennzeichnet hab, berechnet die Heizkostenfirma in der Regel nach den Vorjahreswerten und nicht nach Gradtagszahlen.

Hat die Eigentümerversammlung bereits stattgefunden? Ansonsten wäre recht einfach eine Änderung der Heizkostenabrechnung möglich - eventuell fallen allerdings GEbühren an. Bei welcher Heizkostenfirma wird die Abrg. erstellt?

Mit einem bisschen guten Willen, kann Ihnen die HV in dem Fall behilflich sein, sofern die Eigentümerversammlung noch nicht war.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

MFG Janine Kehl

Hallo Gksw1766,

Ist das ausserirdisch?

Ich fürchte die HV hat recht. Es kommt darauf an ob die HV nur Dich verwaltet mit Deinen Rechten und Pflichten als Eigentümer oder ob Du der HV auch die Mietverwaltung der Wohnung übertragen hast.
Prinzipiell ist immer zum Ende eines Abrechnungszeitraumes eine Ablesung der Verbrauchserfassungsgeräte vorzunehmen, gleichgültig ob die Wohnung bewohnt oder unbewohnt ist. Erfolgt ein Nutzerwechsel und Du hast die Verwaltung Deines Mieters selbst übernommen, mußt Du die Zischenablesung selbst vornehmen und hinterher sehen wie Du dem Mieter eine vernünftige Verbrauchsabrechnung, auf die er rechtlichen Anspruch hat, vorlegst. Hat die HV die Mietverwaltung mit übernommen organisiert sie ein vollständige BKA bis zum Mieter. Auch in diesem Falle bist Du dafür verantwortlich, daß die HV erfährt wann ein Nutzerwechsel erfolgt und eine Zwischenablesung organisiert werden muß.

m. f. G.

O. Hunger

^^^^^^^^^^