Nebenkostenabrechnung nach Verkauf der Eigentumswohnung

Hallo liebe Mitglieder,
ich habe ein Problem mit dem Käufer meiner früheren Wohnung.
Nach Verkauf der Eigentumswohnung will der Käufer keine Nebenkostenabrechnung erstellen und teilt mit, dass ich keinerlei Anspruch mehr habe. Obwohl wir vereinbarten, dass die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung erstellen wird und wir dann abrechnen können.
Vielen Dank für die Antworten!

Frage von Internet verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Wenn das so (möglichst schriftlich !) festgehalten wurde sollte es jetzt kein Problem geben.
Bestand denn nicht die Möglichkeit zum Übergabezeitpunkt eine Zwischenablesung(Heizkostenverteiler usw.) zu machen ? Dann hättest Du deinen Teil abgerechnet bekommen und der neue Eigentümer auch für sein Teiljahr. So wie man es macht wenn ein Mieterwechsel mitten im Abrechnungsjahr stattfindet, was ja nun nicht selten ist. Dieser Fall ist Standard bei Abrechnungen.
Und die nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten kann man doch schlicht nach Tagen umrechnen und aufteilen.

MfG
duck313

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Der Sachverhalt ist nicht ganz klar.
Ist/war die Wohnung vermietet oder warst Du Selbstnutzer?
Falls Selbstnutzer ist für die Nebenkostenabrechnung ohnehin der Verwalter zuständig, der mit Dir Dein gezahltes Hausgeld abzurechnen hat. In aller Regel gibt es dann auch nichts zwischen Verkäufer und Käufer abzurechnen.
Der Verwalter war doch über den Eigentümerwechsel informiert, oder? Und hat eine Zwischenablesung (Wasser, Heizung) veranlaßt?

Ansonsten beschreib doch mal genauer, worum es Dir geht.
Welche Posten speziell z.B.?

@Pierre (sehe grade, daß Du online bist)
bitte in passendes Brett verschieben. Danke

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Strom Wasser sollte kein Problem sein, Heizkostenverteiler haben in der Regel beim Verbrauch ein Zeitintervall hinterlegt.

Ja solltes es sein.

Sehe ich auch so, was ist also genau das Problem?

Hallo

wenn du der ehemalige Eigentümer bist, würde ich mich an deiner Stelle nicht an den Käufer, sondern an die Hausverwaltung richten.

Deren Vertragspartner warst du bis zum Verkauf - die Nebenkostenabrechnung zum Stichtag hättest du eigentlich bei Verkauf initiieren sollen, aber das ist zumindest grob auch nachträglich möglich.

Gruß h.

Die Stange und der Nebel: Ich vermute, dass es um die zu erwartende Nach- oder Rückzahlung geht. (Wahrscheinlich erwartet der Fragesteller eine Rückzahlung.)

@Matt1953: Was genau wurde wie und in welcher Form vereinbart? Beginne bitte mit dem notariellen Kaufvertrag. Wann ist die Wohnung übergegangen?

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Die gibt es sowieso erst im Zuge der Jahresabrechnung. Das kann also noch dauern.

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Egal wann, der Käufer möchte es überhaupt nicht.

Antwortest du nun für @Matt1953? Doppelaccount?

Was der Käufer möchte oder nicht kann egal sein, wenn die Verwaltung die Nebenkostenabrechnung macht. Für die Wohnung gibt es dann zwei von 01.01.22 - Verkauf und die zweite Verkauf bis 31.12.22

Datum kann beliebig geändert werden.

Braucht er ja auch nicht. Ist Verwalter-Job.
Bis auf die paar Euro Grundsteuer, wenn überhaupt.

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Nochmal die Stange und der Nebel (ich war in einer ähnlichen Situation):
Übergabe der Wohnung beispielsweise am 1.5.

Die Abschläge / das Hausgeld werden in gleicher Höhe für das ganze Jahr durchgezahlt.
Nun gibt es eine Rückzahlung, weil weniger verbraucht wurde.
Das muss aufgeteilt werden, ein einfacher Dreisatz mit 4/12 und 8/12 wird da nicht ausreichen, denn Wasser- und Wärmeverbrauch kann unterschiedlich sein.

Warum klärt @Matt1953 uns nicht auf, um was es ihm geht?

Völlig irritierend fand ich bei den letzten drei Immobilientransaktionen, an denen ich so oder so beteiligt war, dass die Vertragsmuster - zumindest in diesen beiden Fällen - überhaupt keine Regelung vorsahen. Hätte ich nicht darauf gedrungen, Regelungen bzw. „Hausgeld“, Betriebskostenabrechnung, Grundsteuer usw. aufzunehmen, hätte es am Ende die gleichen Keilereien gegeben wie hier.

Insofern gehe ich davon aus, dass im Vertrag Termine für Zahlung und Übergabe stehen und ansonsten nichts geregelt ist.

Im Kaufvertrag ist neben dem Eigentumsübergang (Grundbucheintragung) normalerweise etwas geregelt, das den „tatsächlichen“ Übergang regelt. Ich kenne keinen Vertrag, in dem nicht auf den Übergang von Rechten und Pflichten aus dem Grundeigentum irgendetwas ausgesagt ist. Dort muss man beginnen nachzuforschen.

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Deswegen schrieb ich ja

:- )

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