Nebenkostenabrechnung nach Verkauf

Wer ist eigentlich für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern für 2010 zuständig, wenn Verkauf und Nutzen-/Lastenwechsel einer Liegenschaft in 2010 waren, aber die grundbuchliche Umschreibung in 2011 noch nicht stattgefunden hat und im Kaufvertrag dazu nichts geregelt wurde?

Hallo Laren,

der Eigentümer, der am 31.12. im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war, ist zur Abrechnung den Mietern gegenüber verpflichtet, bzw. die von ihm beauftragte Hausverwaltung.

*winke - philine

Herzlichen Dank!

Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dazu?

Hallo, sehe ich die Sache zu einfach? An wen wurde die Miete
gezahlt? Wenn z. B. bis 31.01.2011 an alten Eigentümer, dann wäre m.E.
der Käufer für die Zeit ab 1.2.2011 f.d.Nebenkostenabrechnung
zuständig. Gruß

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo-291…

Die Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen wurden bis 31.08.2010 an den Verkäufer gezahlt, danach an den Käufer.