Hallo,
ein Haus hat keine Wasseruhren für die einzelnen Wohnungen. Die Hausverwaltung rechnet nach einem Schlüssel ab, der sich nicht nach der Personenzahl pro Wohnung, sondern nach der anteiligen qm-Grösse der einzelnen Wohnungen berechnet.
Ist sowas statthaft? Kann der Mieter die Zahlung des Wassergeldes verweigern, weil keine genaue Abrechnung möglich ist?
Und was kann in diesem Falle der Vermieter machen, dem von der Hausverwaltung ja die Kosten dementsprechend berechnet werden?
Danke
Hallo peterle,
ein Haus hat keine Wasseruhren für die einzelnen Wohnungen.
Die Hausverwaltung rechnet nach einem Schlüssel ab, der sich
nicht nach der Personenzahl pro Wohnung, sondern nach der
anteiligen qm-Grösse der einzelnen Wohnungen berechnet.
Ist sowas statthaft?
ja, siehe § 556a Abs.1 BGB
Kann der Mieter die Zahlung des Wassergeldes verweigern, weil keine genaue Abrechnung möglich ist?
Nein, es wird doch genau abgerechnet, halt genau nach Wohnfläche.
Gruß
Joschi
Hallo,
es gibt viele Wohnungen, die keine eigenen Wasseruhren haben und dann bleibt eben nichts anderes übrig als den Wasserverbrauch genau wie die übrigen Nebenkosten auch z.B. nach Personen oder Wohnfläche umzulegen. Das ist sowohl üblich als auch rechtens. Wieso sollte der Vermieter das Wasser bezahlen?