Nebenkostenabrechnung Nachforderungen

Guten Tag,
Jahrelang wurde in der Mietwohnung versäumt Nebenkosten wie Grundsteuer/Versicherungen usw.
laut Betriebskostenverordnung auch auf den Mieter umzulegen.Da nun jemand anderes die Abrechnungen erstellt wurden diese Kosten auf der Abrechnung 2007 mitaufgeführt.(Nachzahlung eingeschlossen) Info: Die Abrechnung wurde fristgerecht eingereicht! Die Mieter akzeptierte die Erhöhung der Nebenkosten und eine Erhöhung der monatlichen
Vorrauszahlungen ab diesem Zeitpunkt und bestätigte das mit seiner Unterschrift auf der Abrechnung.(Ebenfalls sind diese erhöhten/angepassten Vorauszahlungen eingegangen)

Nun zu der konkreten Frage:

-Durch den Todesfall des Mieters und des nun hinterbliebenen Erben gibt es differnzen bzl. der Abrechnung.Ob diese Nebenkosten abgerechnet werden dürfen oder nicht?

  • Ebenso möchte der Erbe vom Sonderkündigungsrecht (3Monate) gebrauch machen, was auch soweit rechtens ist, jedoch nur die Kaltmiete zahlen, nicht die Nebenkosten. (Mit Nebenkosten sind hier nicht die Verbrauchskosten wie Wasser etc. gemeint, sondern die laufenden Kosten wie Grundsteuer etc.)

-Wer hat in diesem Fall Recht und wer hat in diesem Fall Unrecht?

Für die Nachzahlung gibt es eine Ausschlussfrist von 12 Monaten ,das Heist das man z.B. für 2009 keine Nachforderung mehr nach dem 1.1.2011 stellen kann und diese sogar wenn sie doch bezahlt würde zurück gefordert kann .

Hoffe das hilft dir.