Nebenkostenabrechnung- Nachzahlung

Hallo zusammen,

Folgender Fall liegt vor:
Ein Mieter bezog im Oktober 2008 eine Wohnung und erhielt im Jahr 2009 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008, indem stand, dass er 100 € nachzahlen soll.
Jedoch waren diese 100 € nicht gerechtfertigt, da Heizkosten eingerechnet wurden, die vor dem Einzug lagen.
Daraufhin legte der Mieter einen Einspruch ein. Der Vermieter reagierte auf den Wiederspruch nicht. Daher wurden die 100 € auch nicht vom Mieter an den Vermieter überwiesen.

Im Novemeber 2010 erhielt der Mieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009, auf der stand, dass der Mieter 300 € gut geschrieben bekommt. Der Vermieter überwies jedoch nicht die 300 €, sondern zog die 100 € aus dem Jahr 2008 einfach ab. So dass der Mieter ingesamt nur 200 € gutgeschrieben bekommen hat.
Nach einem Telefonat (im Januar 2011) mit dem Vermieter, versprach er, die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2008 erneut zu prüfen.
Am 9.4.2011 erhielt der Mieter einen Brief, dass zum 1.4.2011 ein Vermieterwechsel statt gefunden hat. Daher hat der alte Vermieter die Miete, die ihm am 1.4.2011 eingegangen ist, bereits an den neuen Vermieter überwiesen.
Bedingt durch den Vermieterwechsel hat der Mieter jedoch keine Möglichkeit mehr die 100 € (die ihm zustehen) von einer Montasmiete abzuziehen.
Der alter Vermieter ist telefonisch nicht mehr erreichbar.

Daher stellt sich die Frage: Wie soll der Mieter weiter vorgehen? Ist der neue Vermieter dafür zuständig, die 100 € zu zahlen bzw. sie von meinem alten Vermieter zahlen zu lassen?

Über eure Hilfe und Erfahrungen zu diesen Fall wäre ich euch sehr dankbar.

Hallo,

Jedoch waren diese 100 € nicht gerechtfertigt, da Heizkosten
eingerechnet wurden, die vor dem Einzug lagen.

Wurde denn nicht beim Einzug abgelesen? Dann kann auch z.B. nach Tagen abgerechnet werden. Zum Abrechnungszeitraum und wie abgerechnet wird, gibt es hier massenhaft Artikel, einfach nachlesen, das wiederhole ich nicht alles.

Der alter Vermieter ist telefonisch nicht mehr erreichbar.

Dann schreibe man halt einen Brief, notfalls per Einschreiben.

Cu Rene

Moin,
Kauf bricht nicht Miete. Der neue VM tritt an die Stelle des alten VM. Damit kann der Mieter mit ihm umgehen wie wenn es der alte wäre.
Frage: Wie kommt der M darauf, dass Kosten in der Heizkostenabrechnung nicht gerechtfertigt seien? Ist dieser Verdacht wirklich begründet? Nur weil Kosten vor Einzug entstanden sind, bedeutet dies nicht, dass sie nicht zur Anrechnung kommen dürfen. Ich würde so etwas rechtssicher abklären lassen, bevor ich mit dem neuen VM ein Fass aufmache. Der Schuss kann nämlich richtig nach hinten losgehen.

vnA

Vielen Dank für eure schnelle Antworten.

Im Internet habe ich viele Seiten gefunden, wo steht, dass man wirklich nur die Kosten seit dem Wohnbenutzung zahlen muss. Die 100 € sind daher auf jeden Fall berechtigt.

Wenn im Januar und im November Öl getankt wird, dann ist die Summe dieser Lieferungen der Verbrauch des Jahres. Dazu kommt noch Schornsteinfeger im März, Wartung im August und Strom für die Pumpe das ganze Jahr. Wenn du erst im Dezember eingezogen bist, müsstest du nach deiner Auffassung gar nichts bezahlen, da alle Zahlungen vor dem Einzug erfolgten. Falsch: Du musst den Anteil (Verbrauch oder Gradzahltage) des Ganzen tragen, der auf deinen Zeitlichen Anteil entfällt.

vnA