Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt

Hallo,

ein Mieter zahlt die Nebenkostenabrechnung nicht weil der Teppichboden der Mietwohnung sehr alt und zu erneuern ist.
Ist er hierzu berechtigt ?

Ein Besichtigungstermin wird daraufhin vereinbart. Anwesend sind Verwalter und 1 Handwerker von ausführender Firma.

Kann der Mieter verlangen, dass für die Dauer der Renovierung seine Möbel abgebaut, eingelagert, wieder aufgebaut werden ?

Kann er evtl. auch die Unterbringung in einem Hotel/Pension für die Dauer der Arbeiten verlangen.

Danke für Antwort…

Hallo,

ein Mieter zahlt die Nebenkostenabrechnung nicht weil der
Teppichboden der Mietwohnung sehr alt und zu erneuern ist.
Ist er hierzu berechtigt ?

Die Nebenkostenabrechnung hat doch nix mit einem alten Teppichboden zu tun. Da geht es doch um Müllabfuhr, Wasserabrechnung, Straßenreinigung, evtl. Heizkosten usw. Also m.E. ist ein alter Teppich keine Begründung die NK-Nachforderung nicht zu zahlen.

Ist der Teppichboden mitvermietet? Einen neuen Boden zu fordern ist der Mieter im Recht - aber ob er ihn auch kriegt…???

Kann der Mieter verlangen, dass für die Dauer der Renovierung
seine Möbel abgebaut, eingelagert, wieder aufgebaut werden ?

Verlangen ja, ob der Vermieter das mitmacht und zahlt???

Kann er evtl. auch die Unterbringung in einem Hotel/Pension
für die Dauer der Arbeiten verlangen.

Verlangen ja, aber… naja siehe oben.

Beispiel aus der Praxis:
Eine Wohnung nur mit 40 Jahre altem PVC ausgestattet, Mieter hat seit 20 Jahren Teppich darüber gelegt. Mieter will neuen Belag und keinen Teppich mehr, z.B. Laminat. Vermieter sagt, lebe mit Teppich oder zieh aus…Pech gehabt mit irgendwelchen evtl. Ansprüchen.

Gruss Sid

Hi,

ein Mieter zahlt die Nebenkostenabrechnung nicht weil der
Teppichboden der Mietwohnung sehr alt und zu erneuern ist.
Ist er hierzu berechtigt ?

Ist im Mietvertrag, zB im Übergabeprotokoll vermerkt, dass der Teppich mitvermietet wird? Wenn ja, besteht eine Erneuerung bei erheblichen Mängeln (nach ca. 10 jahren). Ansonsten sollte der M beweisen, dass der Teppich bestandteil der Mietsache ist.

Ein Besichtigungstermin wird daraufhin vereinbart. Anwesend
sind Verwalter und 1 Handwerker von ausführender Firma.

Hier könnte auch mit Zeugen geprüft werden (Zeugenprotokoll unterschreiben lassen), ob die Mängel durch Schaden vom M entstanden sind, zB Brandlöcher duch Brennbares.

Kann der Mieter verlangen, dass für die Dauer der Renovierung
seine Möbel abgebaut, eingelagert, wieder aufgebaut werden ?

Bei Austausch ist imho der VM für die Umräumungen zuständig. Bei Schadensbeseitigung der M, der dann auch die Rechnung zahlen sollte.

Kann er evtl. auch die Unterbringung in einem Hotel/Pension
für die Dauer der Arbeiten verlangen.

Nur wenn die Arbeiten das Wohhen unzumutbar wäre. Wegen einen teppich ihmo eher nicht, kein Staub, Schutz, Lärm etc.

Über so ein Thema lässt sich gut streiten, besser keinen Teppich mitvermieten, auch wenn einer drin liegt. Ein Vermerk im Mietvertrag reicht.

vlg MC