Habe im Sommer 2011 eine schrifftliche Aufforderung für die Nebenkosten 2009 erhalten , habe den Vermieter telefonisch darauf hingewiesen das ich kein Orginal fristgerecht also bis spätestenz 30.12.10 bekommen habe , Es handelt sich um eine Nebenkostenabrechnung von 01.01.2009 bis 31.12.09.
Am 1 Dezember habe ich ein schreiben eins Anwalts erhalten der um zahlungsaufforderung bittet inkl. Rechtsanwaltskosten.
Bin jetz sehr verwundert , da ich eigentlich von einer Verjährung ausgegangen bin , im Sommer 2011 rief ich mein Vermieter an auf Grund von einer defekten Mischbatterie , wo er mich erstmal auf die nicht gezahlte Nebenkostenabrechung Aufmerksam machte und ich ihm die Frist erläuterte und er mir sagte er habe dies wie bei allen anderen Mietern in die Briefkasten gepackt.
Hallo Usebiene,
zuerst ist die Frage, was für ein Ausstellungsdatum auf der NK Abrechnung von 2009 enthalten ist. Fehlt dies, dann ist die NK-Abrechnung meiner Meinung nach nicht ordnungsgemäß erstellt worden.
Weiter kann es sein, dass der Vermieter einen Zeugen hat, der aussagt, dass die Nebenkostenabrechnung im Jahr 2010 und zwar am … in ihren Briefkasten geworfen wurde.
Haben Sie einen Zeugen, wann sie die Nebenkostenabrechng erhalten haben?
In Ihrem Fall ist es ratsam zu einem ortsansässigen Mieterverein zu gehen oder sich an einen Mietrechtsanwalt zu wenden.
Beste Grüße
Kocki
der Vermieter muss den Zugang der Abrechnung beweisen können. Ich würde den Rechtsanwalt zurückschreiben, dass Du die Abrechnung nicht erhalten hast und deswegen auch nichts zahlen konntest und das es jetzt auch verjährt ist.
Hallo, haben Sie sich mal mit den anderen Mietern im Haus unterhalten, ob die Ihre Abrechnung pünktlich innerhalb der Frist zu gestellt bekommen haben. Ansonsten muss der Vermieter Ihnen nachweisen, wie er Ihnen die Abrechnung zugestellt hat. Da brauch er Ihnen auch nicht mit einem Anwalt drohen, aber Notfalls suchen Sie sich auch juristischen Beistand, denn die haben meist den längeren Atem Ihr Info-Nebenkosten Team