Hallo!
Wir sind am 15. August 2010 umgezogen.
Jetzt habe ich einige Fragen zu der Nebenkostenabrechnung.
Unser ehemaliger Vermieter ist immer ein Jahr im Verzug. D. h. die Abrechnung 2009 hätte bei uns bis spätestens 31.12.2010 sein müssen. Die neue Adresse hat er.
Bisher ist aber noch nichts gekommen.
Wir haben also jetzt weder eine Abrechnung für 2009 noch für den Zeitraum bis August 2010 und unsere Kaution hat er auch noch.
Vom Mieterschutzbund wurde uns einmal gesagt, dass er die Kaution bis 12 Monate nach dem Auszugstermin einbehalten darf und eine Abrechnung bis 31.12. beim Mieter sein muß, andernfalls braucht der Mieter gegebenenfalls keine Nachzahlung leisten.
Wie ist das jetzt? Wie soll ich vorgehen?
Grüße
Bine
und eine Abrechnung bis 31.12. beim Mieter sein muß,
andernfalls braucht der Mieter gegebenenfalls keine
Nachzahlung leisten.
nur unter bestimmten bedingungen richtig.
die nk-abrechnung muss spätestens 12 monate nach ende des abrechnungszeitraums dem mieter vorliegen (ausnahme: nächster absatz!). ist der abrechnungszeitraum ein kalenderjahr, dann stimmt deine aussage. es muss aber nicht unbedingt ein kalenderjahr sein. kann ja auch vom z.b. 15.10.09 bis zum 14.10.10 gehen. dann müsste die abrechnung eben nicht zwangsläufig bis zum 31.12.10 vorliegen.
hier die ausnahme: wenn der vermieter selbst auf eine rechnung wartet, die in die nk-abrechnung einfliessen muss. dann darf der vermieter auch länger brauchen.
in beiden fällen hat der mieter zu zahlen.