Nebenkostenabrechnung nicht

Hallo,

unser Vermieter weist uns keine Nebenkostenabrechnung aus, stattdessen beruft er sich laut mietvertrag darauf, das die nebenkosten nur wie im Mietvertrag vereinbart Grundstückssteuer und Wohngebäudeversicherung betragen. Sämtliche Verbrauchskosten wie Müll, Gas usw. haben wir direkt selber bei den Versorgungsunternehmen angemeldet. Ist der VM dazu verpflichtet uns diese Nebenkosten nachzuweisen? Er beruft sich auf Nachfrage darauf, das wohl als Grundsteuer andere Liegenschaftseinträge bei der Grundstücksgröße vorhanden sind als das Grundstück das wir haben und versicherungstechnisch wohl er zusammen mit seinen Gebäuden 1 Komplettsumme bezahlt ohne expezit unsere Haushälfte ausweisen zu können.

Was kann ich ggf tun um diese Abrechnung zu erhalten?

VG + Dank

Für jeden Betrag den man entrichtet hat man ein Recht auf eine Rechnung. Da spielt es keine Rolle ob man ein Brötchen beim Bäcker holt oder Nebenkosten entrichtet.

unser Vermieter weist uns keine Nebenkostenabrechnung aus,
stattdessen beruft er sich laut mietvertrag darauf, das die
nebenkosten nur wie im Mietvertrag vereinbart
Grundstückssteuer und Wohngebäudeversicherung betragen.
Sämtliche Verbrauchskosten wie Müll, Gas usw. haben wir direkt
selber bei den Versorgungsunternehmen angemeldet. Ist der VM
dazu verpflichtet uns diese Nebenkosten nachzuweisen?

er soll euch nachweisen, was ihr selber angemeldet, verbraucht und bezahlt habt?
was ist denn das für ein unsinn?

lies die frage nochmal genauer! (owt)
nix

Hallo!

Nicht sehr gut verständlich und ungewöhnlich ist es auch noch.

Man kann nur in seltenen Fällen selbst Verträge mit den Versorgern/Entsorgern abschließen. Bei Strom und Gas(wenn eigene Gastherme etwa) geht das regelmäßig.

Bei Müll, Wasser, Abwasser, Straßenreinigung geht das selbst im Einzelhaus nicht. Weil es an den Grundbesitzer gekoppelt ist.

Aber wenn es so gelaufen ist, man zahlt selbst z.B. Müll an die Stadtreinigung ,dann hat man doch eine Abrechnung von dort . Besser als jede Nebenkostenabrechnung.

Was soll der Vermieter denn abrechnen ? Er hat weder bestellt noch bezahlt.

Grundsteuer und Versicherung darf auf Mieter umgelegt werden. Aber natürlich nur der Teil, der auf das Haus und Grundstück entfällt.
Und bei mehreren Wohneinheiten/Grundstücken muss aufgeteilt werden.

Man kann seine Abrechnung auch prüfen lassen, wenn man selbst damit nicht klarkommt.

MfG
duck313

Hallo

stattdessen beruft er sich laut mietvertrag darauf, das die nebenkosten nur wie im Mietvertrag vereinbart Grundstückssteuer und Wohngebäudeversicherung betragen.

Für mich klingt das eher danach, dass eine Pauschale für Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung vereinbart ist - zumal diese Kosten nicht von einem Verbrauch abhängen und sich lediglich die Versicherungsprämie jährlich um ein paar wenige Euro erhöht.

Also zuerstmal:
Worauf stützt Du Deine Ansicht, dass ihr „Vorauszahlung und Abrechnung“ vereinbart habt? Im Mietvertrag müsste das ja dann stehen …

Grüsse Rudi

Hallo Mallorca Khuni,

es fällt mir schwer anzunehmen, dass im Mietvertrag nur die Grundsteuer und die Wohngebäudeversicherung aufgeführt sind, denn das entspricht ja nicht den normalen
umlagefähigen Nebenkosten,  sonder ist nur ein Teil des Ganzen.
Allerdings muss der Vermieter nachweisen, wie diese Kosten aufgeteilt werden, indem er einen Umlageschlüssel erstellt, in dem alle abzurechnenden Betriebskosten anteilmäßig erfasst sind.
Die von Ihnen hier aufgeführten Rubriken Grundsteuer und Gebäudeversicherung werden nach der Wohnungsgröße in qm abgerechnet, so dass hieraus auch Ihr Anteil zu errechnen ist.
Der Vermieter muss Ihnen Einsicht in die Originalrechnungen gewähren und den daraus entstehenden  Zahlungsanteil für Sie belegen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel